Wedau. . Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link bedauert, dass die Bürgerinitiative seinen Kompromissvorschlag nicht annehmen will. Die Wedauer Bürger sagen, dass von einem Kompromiss nicht die Rede sei. Sie klagen gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat. Link will sich nicht unter Druck setzen lassen.

Oberbürgermeister Sören Link bedauert, dass die Bürgerinitiative Wambachsee nicht auf den Kompromiss der Stadtverwaltung eingehen will. „Es ist schade, dass der Verwaltungsvorschlag für die Bürgerinitiative nicht akzeptabel war“, sagt Link auf Nachfrage.

Die Bürgerinitiative hatte angekündigt, gegen die Entscheidung des Stadtrates zu klagen. Der Stadtrat hatte ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstückes am Wambachsee aus formalen Gründen abgelehnt. Die Mitglieder der Bürgerinitiative wehren sich auch gegen einen Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters. Demnach sollte nur ein Teil des idyllischen Grundstücks verkauft werden. Der Rest sollte öffentlich zugänglich werden. Aus Sicht der Initiative kann von einem Kompromiss nicht die Rede sein. „Aber in einer Demokratie steht es selbstverständlich jedem frei, in einer solchen Situation ein Gericht anzurufen. Von diesem Recht hat die Bürgerinitiative Gebrauch gemacht“, sagt Link.

Das Ultimatum der Bürgerinitiative wird wohl ins Leere laufen. Die kämpferischen Wedauer verlangten vom Oberbürgermeister, dass er bis zum 30. November schriftlich zusagen soll, das Grundstück während des laufenden Gerichtsverfahrens nicht zu verkaufen – anderenfalls drohe eine Einstweilige Verfügung. Die Initiative fürchtet, dass der Rat in seiner Dezember-Sitzung Tatsachen schaffen könnte. Dazu Sören Link: „Die Verwaltung hat keine Vorlage zum Thema ,Bebauung/Grundstücksverkauf Wambachsee’ in ihrer Dezember-Sitzung vorgesehen. Davon abgesehen, halte ich Ultimaten nicht für kommunikationsfördernd.“

Thema ist das Seegrundstück in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Dezember. In der Vorlage für die Sitzung bekräftigt die Stadt ihre Haltung, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtmäßig ist.