Huckingen. . Die Geschädigten bleiben wohl auf den Kosten, die die Zerstörung der Gräber auf dem Friedhof in Huckingen erzeugt hat, sitzen. Versicherungen springen bei Vandalismus von Kindern nicht zwangsläufig ein.
Die verwüsteten Gräber auf dem Huckinger Friedhof haben bei vielen für Wut im Bauch gesorgt. Doch damit nicht genug. Teilweise wurden Grablampen so heftig beschädigt, dass eine Reparatur mehrere hundert Euro kosten würde. Und vermutlich werden die Geschädigten auf den Rechnungen sitzenbleiben, obwohl die Polizei die mutmaßlichen jungen Täter erwischt hat.
Verwüstungen auf vielen Gräbern
Alle Menschen in Huckingen haben das Ausmaß der Zerstörung auf den Gräbern ihrer Verwandten offenbar noch nicht entdeckt. Nach wie vor sind Gräber verunstaltet. Das von den Grablichtern ausgeschüttete Kerzenwachs ist an einer kaum zwei Jahre alten Ruhestätte über die gesamten Steintafeln verteilt. Außerdem liegen noch großflächig durchsichtige Scherben auf den Gräbern. Die Vandalen haben die Gläser der Bronzelampe zertrümmert.
Barbara Nest aus Huckingen hatte diese traurige Entdeckung am Nachbargrab gemacht, nachdem sie die Zerstörung am Grab ihrer eigenen Großeltern und ihrer Mutter gesehen hatte. Der Todestag der Verstorbenen jährte sich vor kurzem zum dritten Mal. Das Grab mit all den Blumen und Lichtern hatten die Vandalen jedoch nicht verschont. Die gröbsten Spuren hat die Huckingerin beseitigt. Doch der Schaden am Lämpchen lässt sich nicht einfach reparieren. Die Scheiben des Grabschmucks, der aus Messing gefertigt wurde, passen nicht mehr in den Rahmen. Außerdem ist die Tür verbogen. Jetzt rastet sie nicht mehr ein.
Eine Reparatur, so hat Nest erfahren, koste bis zu 500 Euro. Geld, das die Huckingerin wohl nicht einfach erstattet bekommen würde. Wie berichtet, hatte die Polizei zwei Kinder gestellt, die zugegeben hatten, die Verwüstungen begangen zu haben. Weil sie zu jung sind, müssen sie nicht mit einer Strafe rechnen. Obwohl ihr die Namen bekannt sind, macht sich Nest keine großen Hoffnungen, entschädigt zu werden. Von den Eltern bekam sie bislang keine Antwort. Und ihre Versicherung klärte sie auf: Die Auffassung, Eltern haften für ihre Kinder, gelte nicht.
Dies bestätigt Katrin Rüter, Pressesprecherin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DVG). „Eltern haften nie für ihre Kinder“, erklärt die DVG-Sprecherin. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, seien sie nicht haftbar. Die einzige Möglichkeit wäre es, den Schadensersatzanspruch vor Gericht einzuklagen. Jedoch empfiehlt Rüter, das Gespräch zu suchen: Mit den Geschädigten und mit der Haftpflichtversicherung. „Vielleicht könnte der Schaden so einfacher behoben werden.“