Süd. .
Das alte Paar bekam es richtig mit der Angst zu tun. Denn der Brief des Vermieters, den sie eines Morgens im Postkasten fanden, war ziemlich scharf formuliert. Die LEG kündigte eine Mieterhöhung um 20 Prozent an – und drohte indirekt mit Konsequenzen, falls die beiden Huckinger nicht einwilligen sollten.
Indirekte Drohung als Standard
Wörtlich heißt es in dem Brief: „Wir hoffen, dass Sie der Mieterhöhung zustimmen, so dass sich eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs, die das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis belasten würde und von uns deshalb keinesfalls gewollt ist, vermeiden lässt.“ Ein Ultimatum, das nicht nur an das alte Ehepaar gerichtet wird, sondern offenbar standardmäßig an viele Mieter, die plötzlich mehr zahlen sollen. Das Vorgehen des vormals landeseigenen Immobilienriesen ist nicht LEG-exklusiv, auch andere Wohnungsgesellschaften versuchen, Mieter so unter Druck zu setzen. Aber „die LEG bemüht sich besonders um diese Vorgehensweise, die fällt uns immer wieder auf“, sagt Peter Heß, Geschäftsführer des Duisburger Mieterschutzbundes.
Formal bewege sich die LEG im legalen Bereich. Doch solche Drohkulissen entfalteten eine große Wirkung, so Heß – gerade auf ältere und ängstliche Menschen. „Da wird versucht, über geschickte Formulierungen an Ängste der Mieter zu appellieren.“ Mit Schlagworten wie „gerichtliche Durchsetzung“ bemühe sich die LEG, umstrittene Mieterhöhungen zu rechtfertigen.
Vermieter haben das Recht, dem Mietspiegel entsprechend Kosten anzuheben. Allerdings nur in engen Grenzen. Die letzte Erhöhung muss mindestens drei Jahre her sein, und die Mehrkosten dürfen maximal 20 Prozent betragen. Zudem muss der Mieter schriftlich zustimmen. „Durch Druck sollen die Leute dazu gebracht werden, sofort zu unterschreiben, anstatt prüfen zu lassen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist“, so Heß. „Die LEG verlangt das von jedem und freut sich über jeden, der zahlt.“
Das Unternehmen widerspricht. „Das sind ganz normale Verfahren“, so LEG-Sprecher Manfred Neuhöfer. Die Adressaten seien ja „keine Juristen, man muss ihnen erklären, was passiert, wenn sie nicht zustimmen“. Dass dann nämlich das Gericht entscheide, ob die Erhöhung angemessen ist. Mieterschützer Heß stellt jedoch klar: „Das Gerichtsverfahren bedeutet keine juristische Belastung des Mietverhältnisses. Es kann niemandem gekündigt werden, weil er nicht unterschreibt.“
Das alte Paar, das sich so sehr einschüchtern ließ, will sich nun wehren. Sie sagen: „Unsere Unterschrift fechten wir an.“