Wedau. . Die Bürgerinitiative gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks am Wambachsee will möglicherweise juristisch gegen die Stadt vorgehen. Das kündigte Sprecher Hans-Jürgen Lehmann gestern an. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren abgelehnt. Es gibt nur noch eine einzige Chance auf Einigung.

Die Bürgerinitiative gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks am Wambachsee will möglicherweise juristisch gegen die Stadt vorgehen. Das kündigte Sprecher Hans-Jürgen Lehmann gestern an. Die Verwaltungsrechts-Kanzlei „Bohl & Collegen“ aus Würzburg hat den Wedauer Fall übernommen.

„Wir haben die Klage nicht als oberstes Ziel“, sagt Lehmann im Gespräch mit der Redaktion. Allerdings wolle die Initiative gewappnet sein, falls es nicht zu einer akzeptablen Einigung mit der Stadtspitze komme.

Knackpunkt ist der Ratsbeschluss vom 24. September. Vor knapp vier Wochen hatte der Rat der Stadt das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Rechtlich sei das Bürgerbegehren trotz gültiger 15 956 Unterschriften nicht haltbar, hieß es. Das sieht Lehmann anders. Er bemängelt mehrere Fehler der Stadtverwaltung. Die Behörden hätten die Initiative nicht – wie in der Gemeindeordnung vorgeschrieben – unterstützt. Die Initiative habe keine Gelegenheit gehabt, in der Ratssitzung ihren Antrag zu erläutern. „Unser Bürgerbegehren ist juristisch korrekt“, sagt Lehmann.

Bei Erfolg neuer Ratsbeschluss

Die Kanzlei, die auf solche Verfahren spezialisiert hat, hat bereits Akteneinsicht bei der Stadt und der Immobilientochter IMD gefordert. Es gehe um alle Akten im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf, betonen Lehmann und seine Mitstreiter Jürgen Trabert und Joachim Mutz.

Sollte es zur Klage kommen, würde die wohl vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf ausgetragen. Bis ein Ergebnis vorliegt, könnte es Jahre dauern. Auch das wäre für die Bürgerinitiative schon ein Erfolg. Denn in der Zeit dürfte sich auf dem Grundstück wohl nichts tun. Hätte die Klage Erfolg, wäre das noch kein Aus für den Grundstücksverkauf. Dann müsste der Rat neu über die Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden.

„Der Oberbürgermeister hat es in der Hand“, sagt Lehmann. Am kommenden Mittwoch, 24. Oktober, gibt es ein Treffen der Initiative mit der Stadtspitze. Dabei soll es um Kompromissmöglichkeiten beim Grundstücksverkauf gehen. Der Rat hatte angekündigt, alle Möglichkeiten ausloten zu wollen. Die Bürgergemeinschaft fordert eine konkrete Zusage für den Erhalt als öffentliche Fläche. Sollte es nicht klappen, bleibe nur noch der juristische Weg. Lehmann: „Die Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln läuft am 5. November ab.“