Ungelsheim. . Immobilienkonzern Berlin-Haus wollte 2544 Euro von Mietern in Duisburg-Ungelsheim für maroden Baum. Mieterschutzbund warnt vor unberechtigten Forderungen und Abzocke.

Eigentlich hatte sich Gert Schröer darüber gefreut, dass die alte Platane vor seinem Haus „Am Finkenacker“ gefällt wurde. Der Baum sei schließlich in schlechtem Zustand gewesen. Dass er dafür nun aber zahlen soll – damit ist der 53-Jährige ganz und gar nicht einverstanden.

Sein Vermieter, der Immobilienkonzern Berlin-Haus mit Wohnungen in der ganzen Bundesrepublik, fordert aber genau das. Berlin-Haus, so schildert es Schröer, hat die Fällung unter dem Punkt „Gartenpflege“ auf die Betriebskosten aufgeschlagen. Insgesamt 2544 Euro sollten die Mieter des anliegenden Mehrfamilienhauses zahlen, auf Gert Schröer entfielen demnach 219 Euro. „Das kann doch nicht sein“, empört er sich, „ich muss doch nicht für einen Baum zahlen, der sich überhaupt nicht in meinem Garten befand.“

„Fällung ist Vermietersache“

Der Duisburger Mieterschutzbund gibt Gert Schröer recht. Denn Kosten für die „Gartenpflege“ könnten zwar auf die Mieter umgelegt werden. Das umfasse aber nur Standardarbeiten wie Heckenschneiden. „Fällung ist Vermietersache“, sagt Geschäftsführer Peter Hess. „Das wird immer wieder gerne versucht, ist aber nicht durchsetzbar.“ Er warnt: „Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung ganz genau prüfen.“ Denn über 80 Prozent seien fehlerhaft.

Viele überprüfen Abrechnung nicht

Dass Gert Schröer die Forderung nicht sofort bezahlt hat, unterscheidet ihn von vielen anderen Mietern. Er hat einen Rechtsanwalt konsultiert und gehört damit zu einer Minderheit: Nach Angaben des Mieterschutzbundes informieren sich höchstens zehn Prozent, ob bei den Abrechnungen alles mit rechten Dingen zugeht. Heißt: Verlangt ein Vermieter mehr Geld, als ihm zusteht, kann er mit einer 90-prozentigen Erfolgsquote rechnen. Peter Hess rät: „Erst prüfen, dann zahlen. Wer das regelmäßig tut, spart bei den Betriebskosten im Durchschnitt 100 Euro.“ Vermieter versuchten gerade nach Baumfällungen immer wieder, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Wird so eine Forderung rechtlich überprüft, redeten sie sich oft raus, es habe sich um ein Versehen gehandelt.

Eine Anfrage der Redaktion bei Berlin-Haus blieb unbeantwortet. „Wir verstehen uns als erfahrene Dienstleister in punkto Immobilien und betrachten unsere Mieter als wichtige Partner“, heißt es auf der Internet-Seite des Unternehmens. Die Firma mit Stammsitz in Berlin hat eine Außenstelle in Düsseldorf und vermietet Häuser im Duisburger Süden. Hess sagt: Er hüte sich, Berlin-Haus Absicht zu unterstellen. Aber: „Dass ein Vermieter zu eigenen Lasten irrt, kommt äußerst selten vor.“