Uerdingen.

Bayer als künftiger Betreiber der umstrittenen Kohlenmonoxid-Leitung von Dormagen zum Krefelder Chemiepark (67 Kilometer) sieht sich der Inbetriebnahme einen wichtigen Schritt nähergekomen: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Genehmigungsbehörde am Montag einen Planergänzungsbeschluss erlassen. Wie führende Vertreter des Chemie-Konzerns am Dienstag bei einer eilends einberufenen Pressekonferenz erklärten, seien die Auflagen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) vom Mai 2011 damit erfüllt. Man verfüge, so Bayer-Standort-Chef Dr. Klaus Jaeger, nunmehr über eine rechtmäßig genehmigte Leitung.

Wenn nun auch noch die laufende Planänderung durchgebracht und das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) im nächsten Jahr die Klagen zurückweisen würde, könnte erstmals 2014 CO strömen.

Gegen die im Februar 2007 von der Bezirksregierung erteilte Baugenehmigung für die Leitung waren Kläger zunächst im Eilverfahren vorgegangen. Während das VG Düsseldorf diese Anträge im September 2007 als unbegründet zurückgewiesen hatte, hatte das OVG Münster im Dezember 2007 etliche Kritikpunkte erkannt. Es hatte zwar den Weiterbau (auf eigenes Risiko von Bayer) erlaubt, die Inbetriebnahme aber untersagt. Die Kritikpunkte waren vom VG Düsseldorf im Hauptverfahren aufzuarbeiten.

Dessen Vorgaben sah die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt als erfüllt an, so dass die Baugenehmigung von 2007 entsprechend ergänzt wurde. Es galt, Erdbeben-Risiken, die nur im Raum Monheim auftreten können, gutachterlich auszuschließen, ferner solche für oberirdische Anlagen wie die Antriebe der Schieberstationen. Im Raum Hilden läuft noch bis November die Überprüfung, ob unterirdische Hohlräume der Pipeline schaden können. Der Nachweis, dass das nicht der Fall ist, muss aber erst bei Inbetriebnahme erbracht werden. „Der Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) ist damit geheilt“, so Dr. Jaeger.

Auch der nächsten Hürde, der Verhandlung vor dem OVG Münster 2013, sieht Bayer gelassen entgegen. Zwar ist man sich bewusst, dass dort auch zwei Aspekte zur Sprache kommen werden, die das VG Düsseldorf nur am Rande interessiert haben: die Bedeutung der Leitung für das Allgemeinwohl und damit die Zulässigkeit von Enteignungen dafür sowie die Wahl der (rechtsrheinischen) Trasse für die Verbindung der beiden linksrheinischen Werke. Aber, so Dr. Jaeger, die Bedeutung für das Allgemeinwohl sei über ein volkswirtschaftliches Gutachten nachgewiesen. Außerdem hätten ja zwei Investoren von der Trasse Gebrauch gemacht.

Das laufende Planänderungsverfahren (die Pläne liegen zur Zeit öffentlich aus) war nötig geworden, weil es beim Bau der Pipeline insgesamt 80 Abweichungen von der Baugenehmigung gegeben hat, die nun nachträglich genehmigt werden sollen. Dazu erklärte Projektleiter Werner Breuer, das gemäß Baugenehmigung verwendete Rohrmaterial sei gutachterlich uneingeschränkt für tauglich befunden worden, eine zweite Kunststoffmatte werde noch, zusätzlich zur ersten, aber zu schmalen Matte über der Leitung verlegt. Ihre Reißfestigkeit müsse sogar höher sein als ursprünglich vorgesehen. Auch damit sei man auf der sicheren Seite, zumal die Rohre bei einem Test unter 13,5 bar Wasserdruck bei einem Baggerangriff nur Beulen davongetragen hätten.