Wedau.
Neuigkeiten zur Prüfung der Standfestigkeit der Wedauer Brücke kann es nicht geben, nachdem wir erst vorige Woche berichteten, dass ein entsprechender Termin zwischen Bahn und Landesbetrieb Straßen NRW noch nicht feststeht. Dafür beschäftigt das Thema inzwischen verstärkt die Leser.
Dazu kommt von Randolf Kröll, dem Ehrenvorsitzenden der Interessengemeinschaft der ehemaligen Genossen vom Bauverein Wedau, eine Mitteilung: „Als das Mittelstück der Wedauer Brücke“, so berichtet er, „in den 50er-Jahren erstellt wurde, sind wir immer mit einem mulmigen Gefühl über die Brücke gegangen. Denn dieser Teil hat schon bei einem Lkw geschwankt.“ Und nachdem man mehrfach auf die Schwingungen hingewiesen habe, sei vom damaligen Brückenbüro der Bundesbahndirektion Essen mitgeteilt worden, diese Schwankungen seien bei der statischen Berechnung der Brücke berücksichtigt worden.
Genau um dieses Mittelteil geht es wiederum. Die beiden Seitenteile hatte der Landesbetrieb ohne Mitwirkung der Bahn prüfen können – ohne Auffälligkeiten. Für die Prüfung des Mittelteils ist eine Unterbrechung des Zugverkehrs nötig. Sie muss also mit der Bahn abgestimmt werden.
Leser Hans Weingran aus Bissingheim wiederum informiert darüber, dass das Tempolimit von 30 km/h auf der Brücke neuerdings nicht mehr, wie bisher, mit „Straßenschäden“ begründet werde, die niemand feststellen konnte, sondern richtigerweise mit „Brückenschäden“. Weingran wundert sich, dass die Einhaltung von Tempo 30 dort nicht kontrolliert wird. Nicht einmal die DVG-Busse würden sich daran halten. Dazu erklärte die Stadt auf Nachfrage, das Ordnungsamt dürfe nur an Gefahrenstellen wie Schulen oder Altenheimen Kontrollen durchführen.
Bei einer Sichtprüfung der Brücke waren die Schwingungen aufgefallen.