Wedau.

Vor unerwarteten juristischen Fallstricken sieht sich die „Bürgergemeinschaft Wedau“. Sie will bekanntlich den Verkauf des Villengrundstücks am Wambachsee mitsamt dahinter liegendem Landschaftsschutzgebiet an einen Geschäftsmann stoppen. Aber das von ihr angestrebte Bürgerbegehren bereitet den Verantwortlichen um Sprecher Hans-Jürgen Lehmann Kopfzerbrechen.

Lehmann hat schon die Unterschriftenlisten drucken lassen. Mehrere der unabhängigen OB-Kandidaten unterstützen die Aktion. Einige hätten schon, sagt er, damit begonnen, Unterschriften zu sammeln. Dabei hat das städtische Referat für Bürgerengagement noch Bedenken gegen die Listen erhoben. So müsse die Aufstellung, welche Kosten der Verzicht auf den Verkauf für die Stadt verursacht, auf der ersten Seite jeder Unterschriftenliste stehen. Lehmann hatte ihn auf der Rückseite plaziert. Schwerer wiegt womöglich, dass das Nein zum Verkauf ausführlich mit der weiterhin gewünschten Nutzung des Areals für die Naherholung begründet wird. Die Frage dagegen, die am Ende den Bürgern zum Bürgerentscheid vorgelegt würde, ist eine ganz andere: „Soll die Stadt das Grundstück dauerhaft unbebaut in ihrem Ei­gentum behalten?“

Genau dazu hatte das Referat auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach nicht mit der Nutzung argumentiert werden darf, wenn es bei der Entscheidung nur um den Besitz geht, weil die Bürger dann fälschlich annehmen könnten, sie würden auch über die künftige weitere Nutzung entscheiden.

Das Bürgerbegehren müssen rund 15 000 Wahlberechtigte un­terschreiben. Lehnt der Rat der Stadt es inhaltlich ab, muss eine Volksabstimmung wie bei der Abwahl von OB Adolf Sauerland durchgeführt werden, der Bürgerentscheid. Der Rat kann das Bürgerbegehren jedoch auch aus formalen Gründen zurückweisen, eben wegen solcher Formfehler.

Schließlich plagen Lehmann und seine Mitstreiter noch politische Sorgen. Weil der Rat sich am 21. Mai in der Angelegenheit nur bis 25. Juni vertagt hat, blieben bloß noch drei Wochen Zeit, um die Unterschriften von vier Prozent der Wahlberechtigten zu sammeln. Aufschiebende Wirkung hätte das Bürgerbegehren nämlich nur, wenn es einen Ratsbeschluss zum Ziel hätte, der amtlich bekanntgemacht werden müsste. Das ist bei einem Grundstücksverkauf nicht der Fall. Der Rat der Stadt könnte die Aktion, so sie bis 25. Juni noch nicht abgeschlossen ist, also ins Leere laufen lassen, indem er dann bereits die Verkaufsentscheidung trifft.

Hintergrund ist, dass das Ufer des Wambachsees, ursprünglich frei öffentlich zugänglich, mehr und mehr dortigen Privatgrund­stücken zugeschlagen wird. Dem will die Initiative Einhalt gebieten.