Süd. Aber für Auskünfte zur Betroffenheit des eigenen Grundstücks oder Wohnbereichs verlangt die Stadt hohe Gebühren. Der kritisiert der Verein zum Schutz des Rheins (VSR).
Der Begriff „Umweltschutz“ kam bekanntlich erst in den 1970er Jahren auf. Bis dahin war der Umgang mit gefährlichen Stoffen teilweise sorglos. Und so gibt es denn heute in Deutschland rund 300 000 so genannte Altlasten-Verdachtsflächen. Der Verband zum Schutz des Rheins (VSR) kritisiert jetzt, dass die Behörden bei Auskünften darüber hohe (Kosten-)Hürden errichten. Er fordert, dass alle von einer möglichen Altlast betroffenen Bürger die Möglichkeit bekommen, sich über die mögliche Gefährdung ihrer Gesundheit umfassend und unbürokratisch informieren zu können.
Angesichts neuer Bebauung könnten sich, so der VSR, viele Bürger gar nicht vorstellen, dass unter dem eigenen Grundstück durch frühere Nutzung Verunreinigungen vorkommen, die zum Beispiel das Grundwasser belasten und die Nutzung eines Brunnens einschränken. „Manche Stoffe stellen bereits in ganz geringen Konzentrationen beim Gießen von Nutzpflanzen eine gesundheitliche Gefährdung dar.“
Zwar habe nach dem Umweltinformationsgesetz jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu bekommen. Zuständig sind die Städte und Kreise als Untere Bodenschutzbehörden. Die Praxis sehe freilich anders aus.
Zum einen würden von den Behörden erhebliche Gebühren dafür erhoben. Sie würden in vielen Städten nach einem fiktiven Arbeitsaufwand kalkuliert und könnten bis zu 500 € betragen. Das aber sei für viele Bürger abschreckend. Oftmals sei auch unklar, welche Stelle der Stadtverwaltung diese Auskünfte gibt und welche Angaben man machen muss, um sie zu bekommen. Eine zusätzliche Erschwernis bedeutet es aus Sicht des Vereins, wenn gleich die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers verlangt werde. Dabei könnten Grundstückseigentümer die Weitergabe von Informationen über Altlasten gar nicht unterbinden. Informationen über Emissionen und damit auch über Grundwasserbelastungen, die von einer Altlast ausgehen, dürften nicht als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis angesehen werden.
In Österreich könnten die entsprechenden Informationen kostenlos und unkompliziert via Internet abgefragt werden.
Das ist nach Angaben der Stadt Duisburg hier aus Gründen des Datenschutzes nicht der Fall. „Sowohl das Rechtsamt als auch der Datenschutzbeauftragte der Stadt haben hier rechtliche Bedenken“, teilt Stadt-Pressesprecher Peter Hilbrands auf Anfrage mit.
Gleichwohl habe jeder, der ein berechtigtes Interesse habe, die Möglichkeit, die relevanten Informationen zu erhalten. Eine entsprechende Gebührenordnung regele die dafür anfallenden Kosten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine einfache Auskunft beträgt eine Stunde. Dazu sei ein Abgleich mit dem Altlastenverdachtsflächen-Kataster erforderlich. Die Gebühr für eine Stunde beträgt 53 €. Ist zusätzlich die Auswertung von Karten und Luftbildern erforderlich, eventuell auch die Bewertung vorliegender Untersuchungsergebnisse, beträgt die Bearbeitungszeit meist zwei Stunden, das wären 106 € Gebühr.
Bei Arbeiten, die darüber hinaus gingen, etwa die Auswertung von Gutachten, würden für bis zu vier Stunden 212 €, für bis zu acht Stunden 424 € und darüber hinaus maximal 500 € erhoben.