Großenbaum. .

Wer zahlt, wenn Mutter oder Vater ins Altenheim ziehen? In vielen Familien wird das Thema dezent beiseite geschoben. Wenn’s soweit ist, droht oft eine böse Überraschung. Denn kaum ein Senior kann 3000 € monatlich für den Heimplatz aus eigener Tasche bestreiten. Bevor das Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege bewilligt, werden die Kinder zur Kasse gebeten.

Im Durchschnitt bezieht ein männlicher Rentner in Deutschland 1100 €, eine alte Frau sogar weniger als 500 € eigene Rente. Was auf unterhaltspflichtige Kinder zukommt, darüber referierte jetzt Markus Karpinski im städtischen Seniorenzentrum. Der Rechtsanwalt aus Lüdinghausen hat sich auf den Unterhalt Pflegebedürftiger spezialisiert. Der Beratungsbedarf steigt. Das liegt einerseits an der demografischen Entwicklung, immer mehr Leute werden immer älter, andererseits daran, dass Sozialämter in den letzten Jahren immer genauer nachfragen. Außerdem ist die Materie ziemlich kniffelig, wie sich im Laufe des Abends herausstellte. Das Publikum, durchweg Leute mittleren Alters, schrieb eifrig mit.

Ein Heimplatz kostet in der Regel mindestens 3000 €. Bei Pflegestufe 2 werden knapp 1300 Euro von der Pflegeversicherung übernommen. Verfügt der Pflegebedürftige über maximal 10 000 € Vermögen, gibt’s außerdem Pflegewohngeld bis ca. 600 Euro. Ein „angemessenes“ Eigentum, ein Haus von max. 90 qm bzw. eine Wohnung von max. 80 qm, indem noch ein Ehepartner oder Kind wohnt, wird nicht angerechnet. Gerade in puncto „angemessen“ sieht Karpinski gerichtlichen Klärungsbedarf. „78 qm in Düsseldorf-Oberkassel sind sicher mehr wert als 85 qm in Hüttenheim“.

Rechnet man bei Frauen 500 € Rente hinzu, bleibt ein offener Betrag von 600 €. In diesem Fall zieht das Sozialamt zunächst Einkommen und Vermögen der leiblichen Kinder und in begrenztem Maße auch der Schwiegerkinder heran.

Sehr anschaulich, geradezu mit Entertainer-Qualitäten, spielte Karpinski verschiedene Rechenexempel durch. Was zahlt der gut verdienende Sohn, was die Tochter mit geringem Einkommen und diejenige mit einem Chefarzt als Ehemann?

Vom Selbstbehalt in Höhe von 1500 Euro war die Rede, und vom Selbstbehalt für die Ausbildung der eigenen Kinder - maximal 680 Euro, wenn Sohn oder Tochter außerhalb studieren, nachzulesen in der „Düsseldorfer Tabelle“. Ebenso vom Schonvermögen, 2600 €, die dem Pflegebedürftigen auf jeden Fall bleiben.

Das Schonvermögen der Kinder setzt die Stadt Duisburg mit 26 000 Euro sowie dem selbst genutzten Eigentum (ohne Quadratmeterbegrenzung) plus Auto an. „Süddeutsche Städte sind wesentlich großzügiger, da bleiben bis zu 100 000 Euro“, weiß Karpinski.

Richtig kompliziert wird es beim Thema Schenkung, den einzuhaltenden Fristen und der Frage, ob ein Nießbrauch daran gebunden ist oder ein Wohnrecht vereinbart wurde. Der Informationsbedarf ist hoch und auch nach der ergiebigen Veranstaltung längst nicht gedeckt.