Huckingen. .

Die CDU übt weiter das formal korrekte demokratische Wählen. Walter Becks, der erst im Mai als Vorsitzender des Ortsverbandes Huckingen/Hüttenheim/Ungelsheim mitsamt Vorstand bestätigt worden war, hat für Freitag, 21. Oktober, 19 Uhr, zur Wiederholung dieser Wahl in den Steinhof, Düsseldorfer Landstraße 347, eingeladen.

Aus der Einladung, die der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass diesmal bereits das Kreisparteigericht der CDU der Wahlanfechtung von Ralf Bauerfeld stattgegeben hat. „Durch Beschluss des Kreisparteigerichtes der CDU Duisburg werden diese Wahlen für unwirksam erklärt“, heißt es in der Einladung an die CDU-Mitglieder.

Und als Begründung für die dritte Neuwahl nach 2009 führt Becks an, bis zu damaligen Wahl, also im Mai, sei die vom Bundesparteigericht geforderte Überprüfung der Zuweisung der CDU-Mitglieder zu den einzelnen Ortsverbänden noch nicht abgeschlossen gewesen. Allerdings hatte Becks damals gewusst, dass das noch nicht der Fall war.

Die Auseinandersetzungen im CDU-Ortsverband gehen auf die Neuwahl des Vorstandes im März 2009 zurück. Damals hatte Bianca Seeger, Bauerfelds Tochter, Becks herausgefordert, war aber in einer sehr gut besuchten Versammlung unterlegen. Zuvor waren zahlreiche Mitglieder in den Ortsverband neu aufgenommen worden bzw. von anderen Ortsverbänden nach Huckingen gewechselt.

Als wenige Tage später Huckinger Mitglieder in Becks Anwesenheit auch in Homberg zur Wahl schritten, hatte Bauerfeld einen Anfechtungsgrund. Allerdings musste er bis zum Bundesparteigericht in Berlin prozessieren, um Recht zu bekommen. Das Kreisparteigericht hatte das „Wahlnomadentum“ damals noch für rech­tens gehalten. Es geht um einen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip für die Zuordnung eines Mitglieds zu einem Ortsverband. Nur ausnahmsweise dürften Mitglieder am Sitz ihres Arbeitsplatzes geführt werden. Andere Gründe für eine abweichende Zugehörigkeit sind demnach überhaupt nicht zulässig.