Huckingen.

Ralf Bauerfeld durfte zur Anfechtung der Vorstandswahl des CDU-Ortsverbandes vom 13. Mai 2009 Ende 2010 wegen der Stimmabgabe von „Wahlnomaden“ das Amtsgericht anrufen und er hätte auch dort Recht bekommen.

Das geht jetzt aus der Kostenentscheidung des Amtsgerichts hervor.

Zwischen ihm und dem CDU-Kreisverband musste das Gericht noch die Kostenaufteilung festsetzen, nachdem eine Entscheidung des Amtsgerichts in der Sache hinfällig war, weil das Bundesparteigericht der CDU in Berlin Bauerfeld Ende Januar, kurz vor der Sitzung des Amtsgerichts, Recht gegeben und die Wahl für ungültig erklärt hatte (wir berichteten). Die Amtsrichterin legte die Kosten dem CDU-Kreisverband auf.

Zur Begründung führte sie an, zwar müsse normalerweise bei Wahlanfechtungen der innerparteiliche Instanzenzug abgewartet werden. Aber darauf müsse die innerparteiliche Gerichtsbarkeit auch zügig reagieren, da sonst Personen, die durch eine unrechtmäßig verlaufene Wahl ins Amt gekommen sind, mitunter die ganze Wahlperiode amtieren würden. Genauso war es im Fall der satzungswidrigen Wiederwahl von Walter Becks gekommen. Er hatte sich im Januar sogar durch eine zweite rechtswidrige Wahl noch bestätigen lassen.

Deshalb hätten Kreis-, Landes- und Bundesparteigericht die Wahlanfechtung in wenigen Monaten entscheiden müs­sen. Tatsächlich entschied das Landesparteigericht erst im Mai 2010, über ein Jahr nach der Anfechtung. Inhaltlich folgte die Richterin der Entscheidung des CDU-Bundesparteigerichts, wonach die jahrelange Praxis, CDU-Mitglieder ohne Begründung einem Ortsverband ihrer Wahl zuzuweisen, Wahlmanipulationen Tür und Tor öffnen kann.