Wanheim.
Nach jahrelangem Stillstand kommt Bewegung in die weitere Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes. Allerdings hat die Gebag den Beschluss des geänderten Bebauungsplans nicht abgewartet, sondern vorab erste Baugenehmigungen beantragt.
Dafür gab die Bezirksvertretung Süd vor der Sommerpause ihre Zustimmung. So können nun an der Straße Zum Eichelskamp zunächst eine Doppelhaushälfte mit Fertiggarage und, schräg gegenüber, zwei Einfamilien-Bungalows entstehen.
Zur Erinnerung: Ursprünglich sah der Bebauungsplan für das gesamte dortige Wohngebiet eine Bebauung mit Reihen- und Doppelhäusern vor. Schon der erste Bauabschnitt ließ sich jedoch nur zäh vermarkten, so dass die Häuser teilweise vermietet wurden. Im Mai 2010 startete die Stadt das Verfahren für die Änderung dieses B-Plans. Eine vielseitige Bebauung von Haustypen für unterschiedliche Bedarfe sollte an die Stelle der Reihen- und Doppelhäuser treten. So sind Reihenhäuser ebenso vorgesehen wie frei stehende Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, so genannte Kettenhäuser und auch Hofhäuser. Die Reihen-Bungalows sollen dabei im Unterschied zum typischen zweigeschossigen Reihenhaus auch das Wohnen im Alter möglich machen, weil darin keine Treppe zum Obergeschoss zu überwinden ist.
In der Bezirksvertretung waren die Baugenehmigungen nicht umstritten, obwohl die Stadt bei ihrer Prüfung davon ausging, dass selbst eine Verdoppelung der überbaubaren Grundfläche bei den Bungalows von 40 auf 77 % als Abweichung vom alten Bebauungsplan vertretbar sei. „Im Gegenzug bleiben die Gebäude unter der zulässigen Geschossigkeit von zwei“, heißt es zur Begründung. Straßenseitig entstehe dadurch kein anderer Eindruck als bei Doppelhaushälften. Und mit den Planungszielen der seit 2010 betriebenen Änderung des B-Plans stimme man ja ohnehin überein.
Eine andere gesetzliche Bestimmung für Gebiete, für die ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert wird, ließ die Baubehörde unberücksichtigt: Danach muss in dem Verfahren ein gewisser Stand erreicht sein, ehe vorab Genehmigungen erteilt werden können. Die dazu gehörige Beteiligung betroffener Behörden ist jedoch noch nicht erfolgt.