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Eines der schulpolitischen Ziele der rot-grünen NRW-Minderheitsregierung bei ihrem Amtsantritt im vorigen Frühjahr war die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen. Wie die Stadtverwaltung jetzt den Bezirksvertretungen mitteilt, ist das aber nur halbherzig geschehen.

Schon Anfang Dezember 2010 ist das Schulgesetz entsprechend geändert worden. Allerdings habe, so die Stadtverwaltung jetzt, der Landtag den Zustand vor der Änderung des Schulgesetzes mit der Abschaffung der Schulbezirke durch die frühere schwarz-gelbe Landesregierung nicht wieder hergestellt.

Bis 2005 hatten die Gemeinschaftsgrundschulen feste Schulbezirke. Anhand der Ein­wohnerstatistik war so voraussehbar, mit wie vielen Schülern eine Schule ohne Zu- und Fortzüge in den Folgejahren etwa zu rechnen hatte. Denn ein Kind ausnahmsweise an einer Schule in einem anderen Schulbezirk anmelden, das konnte nur, wer in diesem Bezirk eine Betreuungsperson nachweisen konnte, die Oma etwa.

Mit der Abschaffung der Schulbezirke setzte ein Wettbewerb zwischen den Grundschulen ein. Bei gleichzeitig rückläufigen Schülerzahlen allgemein gerieten einige Schulen unter Druck, so die Grundschul-Filiale in Ungelsheim, die im Sommer 2010 auslief, weil es nur noch sieben Anmeldungen für das kommende erste Schuljahr dort gegeben hatte.

Bei diesem Wettbewerb und damit bei stärker als früher schwankenden Anmeldezahlen wird es voraussichtlich auch in Zukunft bleiben, prognostiziert die Verwaltung. Denn die früher grundlegende Bestimmung, wonach jedes Kind die für seinen Wohnsitz zuständige Schule besucht, ist vom Landtag in Düsseldorf nicht wieder eingeführt worden. Vielmehr kann lediglich die aufnehmende Schule ein Kind aus einem anderen Bezirk ablehnen, wenn kein „wichtiger Grund“ für den Wechsel des Bezirks genannt wird.

Angesichts des Wettbewerbs, so die Stadtverwaltung, sei nicht zu erwarten, dass viele Schüler aus Nachbarbezirken nicht aufgenommen würden. Eine andere Handhabe aber, solche Wechsel zu verhindern, gebe es nicht.