Großenbaum.

Fast 213 Euro bei den Nebenkosten soll Manfred Heil für seine 57-Quadratmeter-Mietwohnung an der Rotdornstraße 84 nachzahlen und das fast nur, weil die städtische Gebag ihm Gebühren für einen Kabelanschluss berechnet, den er gar nicht haben wollte.

Noch 2009 hatten die Kabelgebühren für den analogen An­­schluss nur 46,13 Euro betragen. Das konnte Heil verschmerzen, obwohl er schon damals kabellos Fernsehen empfing - via DVB-T und damit kostenlos. Anfang des Monats ging bei ihm die Jahresabrechnung für 2010 ein. Und danach hat sich die Kabelgebühr fast vervierfacht, auf 170,65 Euro. Manfred Heil ist nicht bereit, das zu bezahlen.

Darüber hatte es schon im vergangenen Jahr Ärger bei Mietern der Häuser Rotdornstraße 80 bis 92 gegeben. Die städtische Gemeinnützige Bau­gesellschaft AG (Gebag) hatte aber auch andere Häuser mit einem digitalen Kabelanschluss des Betreibers „Unity Media“ ausstatten lassen. Während sie auf dem Standpunkt steht, dass die Mieter nicht nur die Verlegung dieser Leitungen in ihren Wohnungen hinnehmen mussten, sondern auch deren monatliche Kosten, selbst wenn sie davon keinen Gebrauch machen, bekam Manfred Heil damals Rüc­kendeckung von Peter Heß vom Mieterschutzbund.

Die Verlegung, befand Heß, müssten die Mieter hinnehmen, damit mögliche Nachmieter davon bei Bedarf Gebrauch machen könnten. Bezahlen müssten sie dafür aber nicht, wenn sie ihn nicht nutzen und dies der Gebag anzeigen. Genau das hat Manfred Heil nach seinen Angaben über eine Rechtsanwältin getan. „Er sollte jetzt der Nebenkosten-Abrechnung widersprechen und den Mehrbetrag herausrechnen“, rät Heß und sieht gute Aussichten dafür, damit vor Gericht durchzukommen.

Schwieriger werde die Sache, wenn man damals nicht widersprochen habe. Dann müsse man wenigstens nachweisen können, dass man auf andere Weise Fernseh-Empfang hat und könne es darauf ankommen lassen, ob die Gebag die Nachzahlung einklagt.

Wer weder damals widersprochen noch den Kabelanschluss beiseite gelassen hat, müsse jetzt, so der Mieterschutzbund-Geschäftsführer, wohl oder übel die erheblichen Mehrkosten tragen.