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Einen Volltreffer landete die Familienhilfe sofort vor Ort der Caritas mit ihrer Informationsveranstaltung rund um das Mietrecht. Mit Peter Heß hatte Organisatorin Yasemin Korkmaz einen kompetenten Referenten eingeladen. Der Geschäftsführer des Duisburger Mieterschutzbundes ging auch auf viele Einzelfragen der Besucher ein.

Abrechnungen, die von den deutschen und türkischen Be­sucherinnen und Besuchern mitgebracht wurden, zerpflückte der Mietrechtsspezialist innerhalb von Sekunden nach dem ersten Betrachten.

Hauptthemen waren die Ne­benkostenabrechnungen so­wie ständiger Ärger mit Schimmelbefall.

Leisten die Mieter Vorauszahlungen für Neben- und Be­triebskosten in Höhe von mehr als zwei Euro pro Qua­dratmeter, dann ist eine Rückzahlung zu erwarten, so Peter Heß. Der Vermieter, ob nun privat oder Wohnungsbaugesellschaft, kann nur für die letzten zwölf Monate Nachforderungen stellen, die Abrechnung für das Haus muss also pünktlich vorliegen. Bei Nachforderungen über diesen Zeitraum hinaus geht der Vermieter leer aus.

Jegliche Kommunikation mit dem Vermieter sollte, so der Experte, grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Ab­rechnung muss natürlich ebenso aufbewahrt werden wie der Umschlag, in dem sie steckte. Betriebskosten in großen Wohnblocks seien grundsätzlich höher als bei kleineren Mieteinheiten, dies müsse der Mieter vor dem Einzug mit einkalkulieren.

Zieht ein Mieter im November ein, dann kann er sich auf eine satte Nachzahlung ge­fasst machen, da die Wintermonate höher bei den Heizkosten bewertet werden, die Vorauszahlung aber den Schnitt über das ganze Jahr berücksichtigt. „Das kann dann schon mal teuer werden“, teilte Heß den Zuhörern mit.

Der Mieterschutzbund und auch die Familienhilfe sofort vor Ort werden zunehmend mit falschen Nebenkostenabrechnungen konfrontiert. „LEG und Deutsche Annington irren sich oft, aber ganz selten zu ihrem Nachteil“, machte Heß den Besuchern Mut, bei Verdacht sofort schriftlich Einspruch einzulegen. „Mit der Begründung des Einspruchs kann man sich dann ein Jahr lang Zeit lassen“, teilte Heß weiter mit.

Grundsätzlich rät der Mieterschutzbund dazu, die Miete und die Nebenkosten per Einzugsermächtigung zu bezahlen. „Im Zweifelsfall muss die Bank das Geld zurückholen, bei einer einzelnen Überweisung ist das Geld erst einmal weg“, belehrte Heß die Besucher. Fällt die Nachzahlung hoch aus, sollte man versuchen, sich mit dem Wohnungsinhaber auf Ratenzahlung zu einigen. Die meist älteren Bürger sorgten sich bei der Ab­lesung des Heizungsverbrauch per Funk um die Richtigkeit, hier konnte sie der Experte allerdings beruhigen. In der Vergangenheit blieb den Ablesern oft wenig Zeit, deswegen hätten sich auf den Ab­lesezetteln oft Fehler eingeschlichen. Fragen gab es auch nach der Berechnung bei Leerständen, ob man denn hier diese Wohnungen mit bezahlen müsse. Leere Wohnungen müssen vom Vermieter als mit einer Person besetzt bewertet werden, lautete hier die Auskunft des Experten. Allerdings: „Wenn sie auf Mallorca überwintern, bekommen sie dafür aber auch keinen Rabatt.

„Bei Mitminderungen kann man sich um Kopf und Kragen bringen, da muss jeder Einzelfall genau bewertet werden“, warnte Peter Heß vor einem drastischen Einbehalt. Auch hier muss dies vorher schriftlich angezeigt werden. „Rechtschreibfehler sind völlig egal, es muss nur der Sinn deutlich werden“, machte Heß den türkischen Besuchern Mut.