Huckingen.
Der Fall Steinhof ist abgeschlossen. Seit Ende Februar ist das letzte juristische Verfahren um die Verantwortung für die Steinhof-Pleite von 2006 zu Ende.
Vereine bauen ein Bürgerhaus. Das war 1999 die Situation, als das Projekt an den Start ging. Seit drei Jahren blüht das Bürgerhaus. Aber bis vor kurzem wurde hinter den Kulissen juristisch gerungen. Zum Schluss ging es um die Frage, ob zwei Vorstände des alten Trägervereins, zu dem sich Huckinger Vereine damals zusammengeschlossen hatten, privat mit 1,2 Mio € haften sollten: Hermann Krawanja, der Vorsitzende, und Gerhard Elischewski, sein erster Schatzmeister. Diesen Betrag hatte die Firma Heine aus Oberhausen, Erbauer der Festhalle, eingeklagt, war aber sowohl vor dem Landgericht Duisburg als auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) im Januar gescheitert. Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie bereits bei Erteilung des Auftrags wussten, dass der Verein die Halle nicht bezahlen konnte.
Auch interessant
Krawanja und Elischewski fiel damit ein Stein vom Herzen. Elischewski spricht von einem „Freispruch Erster Klasse“. Das OLG habe noch klarer geurteilt als das Landgericht. Für beide ist wichtig, dass endlich ein Schlussstrich gezogen wird. Denn jahrelang sah sich Krawanja dem Ruf ausgesetzt, korrupt zu sein. „Das hat vor allem meine Familie stark belastet“, sagt er. Auch für Elischewski gehen zehn aufreibende Jahre zu Ende, erst die Bauphase und dann das Prozessieren.
Kritiker hatten sich stets gefragt, wieso Heine den Bau der Halle fortgesetzt hat, obwohl der Trägerverein nur die erste Abschlagszahlung von 235 000 Mark geleistet hatte Krawanja: „Heine war klar, dass das Projekt ohne die Halle nie laufen würde.“ Übernehmen konnten die Oberhausener den Rohbau aber nicht, denn für den Fall der Pleite war geregelt, dass er an den Vermieter, die städtische Gebag, fiel.
Hypothek nicht gewährt
Anfang 2006 jedoch, nach dem Rücktritt Krawanjas, hatte der alte Trägerverein Insolvenz angemeldet. Seitdem ermittelte die Staatsanwalt unter anderem wegen Insolvenzverschleppung. Die aber ist bei Unternehmen strafbar, bei Vereinen nicht. „Herr Krawanja hat nichts Strafbares begangen“, erklärte Staatsanwältin Devrim Ermis 2010.
Das Landgericht hatte die Zahlungsunfähigkeit des Vereins auf November 2002 datiert, als Krawanja dafür eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. „Bis dahin“, so Ermis 2010, „wurde ernsthaft mit Banken über eine Hypothek verhandelt.“ Krawanja und Elischewski schmerzt, dass in etwa der Betrag, um den es damals ging, von der Gebag nachträglich zugeschossen werden musste, um den Steinhof fertigzustellen.
Schon im Frühjahr 2008 waren die Stadtwerke damit gescheitert, vom Ex-Vorstand 30 000 € an nicht bezahlten Energiekosten einzuklagen. Die Stadtwerke, so die Richter, hätten gewusst, welch zahlungsschwachen Kunden sie da beliefert hätten.
Auch nicht strafbar waren, so die Staatsanwältin, Bestellungen beim später in Insolvenz gegangenen Baustoffhändler Mühl in Stadtmitte für 30 000 €. Und, so Ermis: „Alles, was nach der Eidesstattlichen Versicherung an Bestellungen und Aufträgen erfolgte, geschah entweder in Kenntnis der Lage des Trägervereins oder war schon vorher in Auftrag gegeben worden.“ Außer Mühl habe auch kein Gläubiger Anzeige erstattet.
Elischewski freut, dass der neue Trägerverein ihn auch zu Rate gezogen habe. Beide sind zufrieden, dass das Bürgerhaus mit Erfolg läuft. Ohne ihr Engagement wäre es nie dazu gekommen. Allerdings könnte es für Krawanja heute etwas mehr Bürgerhaus und etwas weniger Kulturzentrum sein.