Duisburg-Großenbaum. . Im Februar war eine Schülerin in Duisburg-Großenbaum auf einen Oberleitungsmast geklettert und schwer verletzt worden. Warnschilder fehlen dort. Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes: Nach “geltendem Regelwerk“ seien sie “nicht erforderlich“.

Über zwei Wo­chen nach ihrem Stromschlag am Bahnhof geht es der 13-jährigen Schülerin, die mit schweren Verbrennungen in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Buchholz be­handelt wird, den Verhältnissen entsprechend gut. Das berichtete Dr. Wolfgang Janko, Leiter der Christian-Zeller-Schule, vorige Woche auf Nachfrage. „Es hört sich gut an“, sagt er mit Blick auf Berichte der Eltern des Mädchens. Sie liege zwar noch auf der Intensivstation, müsse im März noch wegen der Verbrennungen am Arm operiert werden. „Aber die Klassenlehrer dürfen schon hin.“

Motiv weiter unklar

Das Motiv für das Klettern auf den Oberleitungsmast ist für Dr. Janko nach wie vor offen. Die Aufarbeitung mit den Mitschülern, die dabei wa­ren, sei dem Schulpsychologen übertragen worden. „Wir können gar nichts ausschließen“, sagt der Schulleiter der Förderschule für Soziales und Emotionales Lernen. „Unsere Schüler machen schon mal Sachen, die nicht zu begreifen sind.“ Mitschüler seien durch den Unfall traumatisiert.

Natürlich frage man sich an der Schule auch, ob man das Unglück hätte verhindern kön­­nen. Aber Dr. Janko schließt erneut aus, dass schlechte schulische Leistungen das Mädchen belastet hätten. Das Zeugnis hätte erst in der Woche nach dem Unglück bei einem Beratungsgespräch übergeben werden sollen. „Es gehörte zu ihren besseren Zeugnissen“, weiß der Schulleiter. Im übrigen seien die Ar­beitsbedingungen in ihrer Klasse ideal. Gleich zwei Klassenlehrer seien dort für die sieben bis acht Schüler zuständig. Das sei aber der Ausnahmefall an der Schule. Bei dieser Nähe „wird der Lehrer für Probleme ganz natürlich zum Ansprechpartner.“

Mangelnde Sicherheit am Bahnsteig

Von bestmöglichen Schutzvorkehrungen auf dem Bahnsteig kann man indessen nicht sprechen. Wir haben jedenfalls bei einem Besuch dort kein einziges Hinweisschild auf Hochspannung gefunden. Der Mast, den das Mädchen bestieg, steht etwa einen Meter nördlich vom Bahnsteig. Um ihn zu erreichen, hatte sie ei­nen Meter tief vom Bahnsteig absteigen müssen. Mechanische Hindernisse wie eiserne Stacheln hielten sie nicht vom Aufstieg ab.

Und während der nächst be­nachbarte Oberleitungsmast auf dem Bahnsteig selbst über einen langen Ausleger verfügt, über den man mehrere Meter weit hätte balancieren müssen, um in die Gefahrenzone zu gelangen, wurde das Gleis am Bahnsteigende direkt vom Mast aus mit Strom versorgt.

Unfälle können nicht ausgeschlossen werden

Eine Anfrage beim Eisenbahn-Bundesamt in Bonn, der Aufsichtsbehörde für den Bahnbetrieb in Deutschland, ergab, dass diese Elektrifizierung nicht zu beanstanden sei. „Warnschilder oder mechanische Hindernisse für das unbefugte Besteigen von Oberleitungsmasten sind nach dem geltenden Regelwerk nicht er­forderlich“, heißt es in einer Stellungnahme. Oberleitungen würden so installiert, dass eine Berührung oder auch nur Annäherung als Folge fahrlässigen Handelns vermieden werde. Der Schutzabstand betrage 3,50 Metern. Schon Günter Ahr, Pressesprecher der Bundespolizei, hatte er­klärt, Bahnanlagen könnten nicht so abgeschirmt werden, dass solche Unfälle ausgeschlossen wären.