Buchholz.

Für Manfred Lücke ist es schlicht eine Knöllchenfalle, die Beschilderung eines eingeschränkten Halteverbots an Markttagen an der Münchener Straße.

„Außer an Markttagen dienstags plus freitags 6 bis 15 Uhr“ steht auf der Tafel, die sich zwischen zwei Halteverbots-Schildern direkt darüber (in westlicher Richtung) und da­runter (in östlicher Richtung) befindet. Lücke parkte im vorigen Jahr an einem Markttag östlich dieser Be­schilderung und fing sich eine Verwarnung wegen Falschparkens ein: 15 Euro. Er dachte, an Markttagen dürfe er dort parken, bezog die weiße Tafel also auf beide Halteverbote. Gemeint war aber nur das obere Schild für die westliche Ri­chtung.

Der Buchholzer legte Wi­derspruch gegen die Verwarnung ein. Die Sache wanderte zum Amtsgericht. Und noch im letzten Jahr gab die Richterin ihm Recht: „Sie hätte da auch geparkt“, sagt er. Die Beschilderung sei verwirrend. Beide Halteverbote müssten an dem Laternenmast deutlich auf Abstand gebracht werden.

In der WDR-„Lokalzeit“ hatte Stadt-Pressesprecherin Anja Huntgeburth im letzten Jahr dazu betont, der Abstand beider Schilder dürfe eh nur zehn Zentimeter betragen. 20 Euro koste das Versetzen. Das aber sei bei über 1000 ähnlich gelagerten Fällen finanziell nicht drin.

„Also doch eine Knöllchenfalle“, ärgert sich Manfred Lücke weiter. Denn die Politessen gingen dort weiterhin Tag für Tag auf Jagd nach Parksündern.

In der Sitzung der Bezirksvertretung wurde die Änderung der Beschilderung jetzt auch noch einmal auf Antrag von SPD, Grünen und Linken gefordert. Bezirksamtsleiter Friedhelm Klein sagte das auch zu.