Bissingheim.

Denkmalbereich ist der Norden des Ortsteils schon seit 1999. Erst jetzt hat die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit dem größten Grundeigentümer am Ort, der Deutschen Annington, eine Gestaltungsfibel für die Hauseigentümer herausgegeben.

Sie enthält nicht nur einen historischen Abriss der Siedlungsentwicklung, sondern auch genaue Richtlinien, wie die Hausbesitzer bei Umbauten und Sanierungen auf den Denkmalschutz Rücksicht nehmen müssen. Denn Ziel des Denkmalbereichs ist es, das äußere Erscheinungsbild der eigentlichen Eisenbahner-Siedlung auf Dauer zu erhalten. Die Grenze des Denkmalbereichs nach Süden bilden übrigens der Märchenweg, der Dorfplatz und die Straße Am Brunnen. Weiter südlich gilt kein Denkmalschutz.

Ursprünglich als „Mustersiedlung für Kriegsbeschädigte“ konzipiert, waren es bald die zahlreichen Eisenbahner der Wedauer Reichsbahn-Anlagen (Personen- und Verschiebebahnhof, Lokomotiv-Depot, Wagen-Depot und Ausbesserungswerk), die Rheinisch-Bissingheim in der Bürgermeisterei Angermund do­minierten. Schon 1926 stellten sie 90 % der Bewohner.

Dank des Vaterlandes

Sie profitierten dabei von dem für die Kriegsbeschädigten ent­wickelten Konzept, ihr eingeschränktes Leben nicht in Invalidenkasernen verbringen zu müssen, sondern in einer auch als Dankesschuld des Va­terlandes für das erlittene Leid begriffenen „Heimstätte mit Garten für die Selbstversorgung“, also mit größeren Gartengrundstük­ken.

In diesem Sinne entwickelte der von Hermann Grothe ge­führte „Wohnungsverein zu Duisburg“ mit dem Architekten Caspar Maria Grod aus Köln die Planung der außerhalb der Stadt gelegenen Siedlung. Ihren Namen erhielt sie nach dem geistigen Vater der Kriegerheimstätte, dem schon 1917 verstorbenen Generaloberst Freiherr Mo­ritz von Bissingheim. Im Kontrast zur gleich alten Gartenstadt We­dau entstand ab 1919 eine ländlich wirkende Heimstättensiedlung.

Kennzeichen ihres Grundrisses sind die beiden parallelen Nord-Süd-Erschließungsstraßen Hermann-Grothe-Straße und Kurt-Heintze-Straße, die malerisch angelegte Straßenführung im Bereich Berglehne/Finkenschlag, die Auflockerung der Nebenstraßen durch kleine Plätze, der zentrale Dorfplatz sowie die Grünanlage mit Weiher („Blau­er See“) am Westrand der Siedlung. Vier offene Bachläufe aus dem Speldorfer Wald durchzogen die Siedlung.

Im Bereich Waldlehne, Berg­lehne, Zum Ellenberg und Finkenschlag entstand ab 1919 ein erster Bauabschnitt. Dafür war anfangs der Haustyp A maßgeblich, einer von insgesamt 23 Haustypen, die die Denkmalschützer für Bissingheim herausgearbeitet ha­ben. Es handelt sich um einen schmalen, zweigeschossigen Wohnhaustyp mit seitlichem Eingang, der meist spiegelbildlich zu Doppelhäusern zusammengefügt ist. Sein Grundriss ist durch eine tragende Querwand im Verhältnis 1: 2 unterteilt mit, im Erdgeschoss, einer Wohnküche vorne und einer Spülküche mit Abort hinten. Haustyp B von 1920 fällt breiter aus. Die tragende Querwand befindet sich fast mittig. So entsteht Platz für eine zu­sätzliche kleine Wohnstube. Mehrere auch größere Sonderformen dieser Urtypen wurden davon abgeleitet.

Schrittweise wurden auch Bau­ten für die soziale Infrastruktur errichtet, so 1923 östlich des künftigen Dorfplatzes die Schule, 1933 die katholische Kirche an der Hermann-Grothe-Straße und 1935 die etwas abseits gelegene evangelische Kirche am Märchenweg.

Der zweite Bauabschnitt er­weiterte die Siedlung Mitte der 20er Jahre in Richtung Westen (Am Holderstrauch, Hermann-Grothe-Straße) und Sü­den (Dorfplatz). Damit er­folgte eine Hinwendung zum Gartenstadt-Charakter.

Typisch dafür ist Haustyp G von 1926, ein zweigeschossiges Doppelhaus unter einem gemeinsamen Walmdach.

Ebenerdige Eingänge

Im dritten Bauabschnitt entstanden ab 1929 westlich des Dorfplatzes, Am Brunnen, ent­lang der Kurt-Heintze-Straße sowie am Präsident-Marx-Platz Geschosswohnungen. Diese Zeilenbauten - erstmals mit ebenerdigen Hauseingängen - stellten die endgültige Ab­kehr vom Heimstätten-Prinzip dar.

Die Doppelhaus-Siedlerstellen auf der Südseite vom Märchenweg, ab 1933 als so ge­nannte „Volkswohnungen“ ent­­­standen, gehören nicht mehr zum Denkmalbereich, ebenso nicht die Wohnhäuser am Worringer Weg aus den 60er Jahren.