Wedau. .

Die Geschichte spielt eigentlich in Rheinberg. Aber damit befasst sind ein Bauunternehmen von der Neidenburger Straße und die Duisburger Staatsanwaltschaft. Es geht um Pfusch am Bau.

Fahrettin Ertürk (40) ist, wie so viele seiner Landsleute, kinderreich. Vier Kinder hat die Familie und er seinen Arbeitsplatz als Industriemechaniker bei Thyssen in Hamborn.

Im Sommer 2008 erwarb der Dortmunder über eine Bank eine ein Jahr alte Doppelhaushälfte in Rheinberg - im Rohbauzustand. Sie kostete ihn damals 125 000 Euro.

Arbeitskollegen empfahlen ihm, das Wedauer Bauunternehmen eines Landsmannes mit dem Innenausbau zu be­auftragen. Und mit ihm schloss der Familienvater im September 2008 einen Generalübernehmervertrag, der nur wenige konkrete Angaben über Kosten und Art der Ausführung der einzelnen Gewerke enthält, wohl aber, dass dafür pauschal 50 000 Euro zu zahlen sind und davon 30 %, bevor auch nur eine einzige Leistung erbracht wurde.

Bald nach Beginn der Bau­ar­beiten stellte Ertürk fest, dass die handwerkliche Ausführung seinen Vorstellungen von Solidität nicht entsprach. „Es fehlten Kunststoffummantelungen an der Fußbodenheizung“, berichtet er. „Die Heizkreise dafür sind nicht in ei­nem Stück verlegt und für die Durchführung von Leitungen zur Solaranlage auf dem Dach nicht spezielle Dachpfannen verwendet, sondern Lüftungspfannen einfach um­funk­tioniert worden.“ Ertürk überwarf sich mit dem Bauunternehmer und liegt seitdem mit ihm vor Gericht. Eine Nachbesserung lehnte er ab.

Im April 2009 hatte Ertürk an den Generalunternehmer be­reits 34 000 Euro bezahlt. We­nig später bezifferte ein von ihm beauftragter Gutachter die Kosten für die vertragsgemäße Fertigstellung seines Hau­­­­ses auf weitere 31 000 Euro. Der Unternehmer wäre mithin mit rund 15 000 Euro überbezahlt.

Bei seinen Recherchen fiel dem Bauherrn die Abnahmebescheinigung über seine Gasheizung in die Hände. Die hatte ein Mülheimer Installateur am 5. November 2008 ausgestellt, der seinen Betrieb be­reits mehr als ein Jahr zuvor, Ende September 2007, wegen Insolvenz einstellen musste. Der Geschäftsführer dieser Firma, so teilte deren Insolvenzverwalter Ertürk Ende 2009 mit, sei nicht mehr be­rechtigt, Leistungen durchzuführen. Die maßgebliche fachliche Zu­lassung durch die Mül­heimer Stadtwerke hatte die Firma je­doch nicht zurückgegeben, hatte vielmehr auch nach ihrer Insolvenz noch an Schulungsterminen teilgenommen, so­dass den Stadtwerken das nicht auffiel.

Ertürk witterte Betrug und er­stattete unter anderem we­gen der Gasheizung Strafanzeige. Die Art und Weise aber, wie die Staatsanwälte damit bislang um­gingen, beleuchtet, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass sorgfältig ermittelt wird. Dabei hatte ein Sachverständiger dem Bau­herrn Ende Au­gust 2009 testiert, dass die Gas­heizung eben nicht, wie be­scheinigt, nach den „an­erkannten Re­geln der Technik“ erstellt wurde. So seien die Gasrohre un­ter den Wasserrohren verlegt worden, wo­durch langfristig Korrosionsschäden daran nicht erkannt oder ausgeschlossen werden könnten. Gasströmungswächter, die ei­nen Gasaustritt sofort melden würden, fehlten. Und die Verbindungen der Leitungen könnten abgeschraubt werden, obwohl das zum Schutz vor Selbsttötung nicht sein dür­fe.