Süd. .

Auch wenn Bezirksbürgermeister Dietmar Eliaß (SPD) die Beratung über die letzte Sitzung in Absprache mit dem Rechtsamt von der Tagesordnung der morgigen Sitzung (17 Uhr, Sitzungssaal des Bezirksamtes an der Sittardsberger Allee 14) genommen hat, liegt mittlerweile die Verwaltungsvorlage (Drucksache 10.1703) dazu vor. Darin bekräftigt Beigeordneter Wolfgang Rabe die Auffassung der Verwaltung, dass die in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 9. September gefassten Beschlüsse rechtswidrig sind. In der Beschlussvorlage heißt es: „Die Beschlüsse vom 9.9.2010 werden aufgehoben“. Rabe weist darauf hin, dass Bezirksbürgermeister Eliaß die Beschlussunfähigkeit nach dem Auszug der CDU-Fraktion hätte erkennen müssen, denn allen Anwesenden sei klar gewesen, dass nur noch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend war. Während SPD, Bündnis90/Die Grünen und die Linke, die nach wie vor von der Gesetzmäßigkeit der Sitzung ausgehen, sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf beziehen, beruft sich Rabe auf ein Urteil des OVG Münster aus dem Jahre 1962.