Krefeld. .

Seit Anfang des Mo­nats gibt es nun einen neuen Luftreinhalteplan zur Minderung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung für das Stadtgebiet Krefeld. Daran ha­ben, wie berichtet, die Stadt Krefeld und die Bezirksregierung Düsseldorf mitgewirkt. Wichtig aus der Sicht des Duisburger Südens: Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans Krefeld-Hafen und des Ak­tionsplans Krefeld-Hafen aus dem Jahr 2005 wurden in den neuen Luftreinhalteplan integriert, sodass diese Pläne mit In­kraftsetzung des Luftreinhalteplans zum 1. Oktober aufgehoben wurden.

Viele Maßnahmen

Der neue Luftreinhalteplan sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen in Uerdingen, im Hafen- sowie im Stadtgebiet vor. Damit wurde auch eine Temporeduzierung für Fahrzeuge auf der Berliner Straße zwischen Autobahn und Einmündung der Glockenspitz von bisher 70 Stundenkilometern auf nunmehr 50 Stundenkilometer wirksam.

Durchfahrtverbote für Lkw über 3,5 Tonnen (ausgenommen Lieferverkehr) gelten dann ab 1. November für folgende Krefelder Straßenabschnitte: Auf dem Nassauer-, Preußen- und Oranierring zwischen Blumental- und Westparkstraße, auf der Sternstraße und auf der Hülser Straße, zwischen Friedrichsplatz und Girmesgath, auf der Kölner Straße von der Autobahnabfahrt bis zur Kreuzung Obergath, auf der Mündelheimer Straße, der Wüstrathstraße, der Bahnhofstraße und der Niederstraße zwischen Linner Straße und Lange Straße.

Die Umweltzone mit einer Gesamtfläche von 10,8 Qua­dratkilometern, in der ein grundsätzliches Verkehrsverbot für Fahrzeuge ohne Plakette und mit roter Plakette gilt, wird zum 1. Januar 2011 eingerichtet. Sie umfasst die gesamte Innenstadt und wird rechtzeitig vor Inkrafttreten der Re­gelung entsprechend ausgeschildert. Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach Inkrafttreten werden dort Verkehrsverstöße bei den Kontrollen noch nicht kostenpflichtig geahndet, statt „Knöll­chen“ gibt es ein Informationsblatt. Anwohner mit Fahrzeugen, die keine oder eine rote Plakette haben, können unter bestimmten Voraussetzungen für maximal ein Jahr nach Inkrafttreten (bis 31. Dezember 2011) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wer einen für den Bereich der Umweltzone gültigen An­wohnerparkschein im Auto hat, braucht keine weitere Genehmigung.

Nachdem durch Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie ein von der Stadt Krefeld in Auftrag gegebenes „Feinscreening“ Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) nachgewiesen beziehungsweise prognostiziert wur­den, war die Aufstellung des Luftreinhalteplans (LRP) für die Krefeld erforderlich, teilt die Stadt weiter mit.

135 Stellungnahmen

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind 135 Stellungnahmen eingegangen. Sieben hatten die Ablehnung der temporären Einbahnstraßenregelung im Krefelder Ha­fen zum Inhalt. Der Plan enthält als wesentliche Maßnahmen die Festlegung einer Um­weltzone sowie die Verlegung einer Straßenführung im Ha­fen. Die temporären Einbahnstraßenregelungen im Krefelder Hafen sind unverändert ge­blieben. Der Plan ist im In­ternet unter www.krefeld.de/umwelt zu finden.