Wanheim. .

Um es vorwegzunehmen: Es ist nicht der „GAU“, gibt aber einen Vorgeschmack darauf, was die Alt-Wanheimer seit Jahren be­fürchten.

Am 24. Juli wollten zwei Rettungswagen mit Kranken oder Verletzten den Ort verlassen, kamen aber nicht über den Bahnübergang Heiligenbaumstraße.

Familie Gehrmann hat den Vorfall beobachtet und sogar Fotos davon gemacht. Maik Gehrmann regt das mächtig auf. Obwohl Bahnmitarbeiter (mit Warnweste) hinter der ge­schlossenen Schranke ge­standen hätten und der Güterzug gestanden habe, seien die Rettungswagen nicht um die Halbschranken herum gelotst worden. ­Vielmehr hätte sie langwierige Weiterfahrt des Zu­­ges abwarten müs­­sen.

Nach Einschätzung von Maik Gehrmann hätte die Schranke einfach hochgedrückt werden können. Aber, so Gehrmanns Bewertung: „Solange der Zug fährt, rollt der Rubel, da müssen die zwei Rettungswagen warten und da­durch Patienten gegebenenfalls auf weitergehende lebensrettende Maßnahmen warten.“ Warnungen der Bevölkerung würden ignoriert. Selbst die gewählten Volks­vertreter würden sich nicht dagegen wehren.

Nach Angaben von Gehrmann waren beide Rettungswagen zufällig etwa zur gleichen Zeit zu Einsätzen nach Alt-Wanheim gerufen worden, an die Augsburger und die Nürnberger Straße. In einem Fall soll es sich um einen epileptischen Anfall gehandelt ha­ben. Sie befanden sich je­denfalls bereits auf der Rückfahrt. Und dazu muss man an­merken, dass oberstes Prinzip im Rettungsdienst heute ist, möglichst schnell die Erstversorgung des Patienten leisten zu können, also Blutungen zu stillen sowie Herz und Kreislauf zu stabilisieren, während erst danach der schonende Transport in ein Krankenhaus wichtig ist.

Aber was an jenem Abend, an dem die Rettungskräfte an­sonsten bei der Tragödie der Love-Parade gebunden waren, tatsächlich am Bahnübergang geschah, darüber wollten oder konnten uns weder Eisenbahn & Häfen, die das Zugpersonal stellten, noch die Deutsche Bahn AG, noch die Berufsfeuerwehr oder der Malteser-Hilfsdienst, der den zweiten Rettungswagen entsandt hatte, Auskunft geben.

„Eisenbahn & Häfen“ verwies gleich an die Bahn AG, ob­wohl schon interessant ge­wesen wäre, wie der Lokführer die Situation erlebt hat. Schließ­lich stand der Zug. Laut Gehrmann hatte er die Lok verlassen. Auf der eingleisigen Strecke war auch mit Gegenverkehr nicht zu rechnen.

Von der Bahn-Pressestelle in Düsseldorf gab es zwei un­terschiedliche Auskünfte: „Wenn die Schranke zu ist“, so Sprecher Udo Kampschulte, „hat das Personal außer durch Fortsetzung der Zugfahrt keine Möglichkeit, sie wieder zu öffnen.“ Bei geschlossener Schranke sei es strengstens verboten, den Bahnübergang zu überqueren. Einschränkung: „Außer, es ist dafür zu­ständiges Personal vorhanden.“ Die Zugmannschaft aber habe dazu keine Berechtigung. Ein Sicherungsposten oder ein Bundespolizist, sie könnten eventuell nach Rücksprache mit dem zuständigen Stellwerk für Durchfahrt sorgen. Der Rettungsdienst habe überdies die Möglichkeit, über die Notleitstelle der Bahn prüfen zu lassen, ob und welche Möglichkeiten der Querung bestehen.

Etwas anders Bahnsprecher Jürgen Kugelmann: Der Sicherungsposten hätte seine eigene Existenz aufs Spiel gesetzt, wenn er die Durchfahrt er­laubt hätte, weil er gerade da­zu da sei, das zu verhindern. Andreaskreuz und rote Ampel würden es auch dem Rettungsdienst nicht gestatten, die Gleise zu überqueren. Nur ein Polizist vor Ort könne es anders entscheiden. Aufklärung im konkreten Einzelfall erhalten wir nicht.

Kugelmanns Einschätzung wird von der Duisburger Polizei nicht geteilt. „Der Rettungsdienst darf Blaulicht und Martinshorn nur einsetzen, wenn höchste Eile geboten ist, weil Menschenleben in Ge­fahr sind oder schwere ge­sundheitliche Schäden drohen“, so Sprecher Ramon van der Maat. Dann aber dürfe der Fahrer fahren, übernehme aber selbst die Verantwortung für sein Handeln.

Ob diese Bedingungen gegeben waren, darüber blieb uns schließlich die Stadt die Auskunft schuldig. Bei der Berufsfeuerwehr werden die Aufzeichnungen über die beiden Einsätze geführt. Dort aber be­rief man sich pauschal auf „Datenschutz“ als Geheimhaltungsgrund. Selbst der Malteser-Hilfsdienst kam an die entsprechenden Informationen nicht heran.