Huckingen.

Im deutlich zweistelligen Bereich bewegen sich die Mieterhöhungen der städtischen Gemeinnützigen Baugesellschaft (Gebag) an der Al­bert-Schweitzer-Straße (wir be­­­richteten).

Nun ist Leser und Mieter Manfred Sander dabei aufgefallen, dass das in der Ankündigung der Mieterhöhung genannte Alter des Hauses, in dem er wohnt, laut Mietspiegel nicht mit dem tatsächlichen Baujahr übereinstimmt.

In Sanders Fall stammt das Haus von Anfang der 60er Jahre, wird aber nach der Ankündigung der Mieterhöhung eine Altersgruppe jünger eingestuft, in die Baujahre 1975 bis 1984. Für Sander resultiert da­raus in der Gruppe der Wohnungen bis 70 Quadratmeter Größe und in normaler Wohnlage eine Mietsteigerung um 66 Cent pro Quadratmeter. Manfred Sander wittert Un­regelmäßigkeiten.

Eine Nachfrage bei Peter Heß vom Mieterschutzbund er­gab, dass modernisierte Wohnungen durchaus in eine neuere, höherpreisige Gruppe hochgestuft werden dürfen. Die Häuser an der Albert-Schweitzer-Straße wurden vor über zehn Jahren mo­der­ni­siert. „Ob die Hochstufung an­gemessen ist, das muss man eben hinterfragen“, sagt Heß. Ingesamt hätten die Mieter ja über zwei Monate Zeit, ihre Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung abzugeben und diese Zeit zur Prüfung zu nutzen.

Wenn Mitglieder des Mieterschutzbundes diesen Wunsch in der Sprechstunde des Verbandes vortragen würden, werde selbstverständlich bei der Gebag nachgefragt und die Antwort der Gebag auf Stichhaltigkeit ge­prüft.

Die Zustimmungserklärung wegen Mängeln nicht zu un­terschreiben, davon rät Heß dringend ab. Bei Mängeln greife nur Mietminderung.