Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt mit Beschluss vom gestrigen Tage die von Bayer beantragte vorzeitige Inbetriebnahme der Pipeline ab

Als „schallende Ohrfeige für Bayer und die schwarz/gelbe Landesregierung” bezeichnete die SPD-Landtagsabgeordnete Gisela Walsken den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom gestrigen Tage, den Bayer-Eilantrag auf Inbetriebnahme der COPipeline abzulehnen. Die dritte Kammer kam nach Prüfung zu dem Schluss, „dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf nicht verbessert, sondern verschlechtert hat.”

Als entscheidungserheblich das Sicherheitsniveau absenkende Maßnahmen führt das Gericht die Reduzierung der Rohrdicke an 50 sicherheitsrelevanten Stellen im Duisburger Süden von 6,3 auf 5,6mman, ebenso wird die Reduzierung der Geogrid- Matten-Breite von ursprünglich 80 auf 60 Zentimeter angeführt. In der Begründung des Gerichts-Beschlusses werden darüber hinaus erhebliche Zweifel an einer Bescheinigung des TÜV Hessen geäußert: „Der schon aus der Bescheinigung gewonnene Eindruck der Kammer, dass der Sachverständige in unzulässiger Weise die Sicherheit der Rohrfernleitungsanlage als ohnehin gegeben voraussetzt, ist durch dessen Auftritt im Erörterungstermin vom 12. Mai 2009 nachhaltig bestätigt worden; dieser war durch einen hohen Grad an Identifikation mit dem Vorhaben geprägt (Wir bauen sicher!) und eines unabhängigen Sachverständigen insoweit unangemessen, als er sich permanent durch Blickkontakt der Zustimmung der Vertreter des Beigeladenen (Projektleiter CO-Pipeline, Anm. d. Red.) rückversicherte.”

Die Bayer Material Science äußerte in einer Presse-Erklärung Bedauern über den Gerichtsbeschlus in dem Eilverfahren: „Das Sicherheitskonzept der Leitung setzt Maßstäbe im Pipelinebau und geht weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.” Auch nach den Planänderungen werde das im Planfeststellungsbeschluss geforderte Sicherheitsniveau erreicht. Freude herrschte hingegen bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative „COntra Pipeline”, die gegen Bayer und die Inbetriebnahme der Pipeline klagen. Initiativen-Sprecher Erich Hennen erklärte, man habe immer darauf gesetzt, dass vor Gericht die Gerechtigkeit obsiege. Er gehe jedoch davon aus, dass Bayer Beschwerde gegen den Beschluss aus dem Eilverfahren einlegen werde. Dass das dann zuständige OVG Münster bereits in einem früheren Verfahren erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Sicherheit geäußert hätte, betont Stadtdirektor Dr. Peter Greulich. Es sei unwahrscheinlich, dass in einem neuerlichen Verfahren anderslautend geurteilt werde. Durch den Beschluss vom gestrigen Tage „ist mein Sinn für Logik und Rechtssinn wieder hergestellt”, so Greulich.