Die Bauherren an der Otto- Hellwig-Straße warteten - aufgrund des komplizierten Grundstücks-Vertrags-Konstruktes - monatelang auf den Baubeginn; erst als das letzte Grundstück verkauft war, begannen die Bauarbeiten. Dies resultiert, so Centaplan aus einer technischen Verbundenheit der Baukörper, so dass man nicht ein Haus nachträglich in eine Lücke setzen könne. Bauzeitzinsen zahlten die Hausbauer zum Zeitpunkt des Baubeginns deswegen bereits seit Monaten – parallel zu ihren regulären Mieten.
Nun wird gebaut – zu anderen Konditionen als in vorherigen Projekten der Centaplan AG. „Wir haben unsere Forderungen gegen die Hauskäufer für den kompletten Rohbau an die Bauunternehmung Schmidt in Rheinhausen abgetreten”, erklärt Centaplan. Die Werkvertragsraten für den gesamten Rohbau fließen nun nicht zunächst auf sein Konto und dann weiter an die bauausführenden Firmen, sondern direkt von den Bauherren dorthin.
Vor dem Hintergrund der jetzt bekannten Zahlungsschwierigkeiten und der nicht auszuschließenden Insolvenzverschleppung warnt der Essener Rechtsanwalt und Notar Harald Haakshorst jetzt davor. Komme es zur gerichtlichen Bestellung eines Insolvenzverwalters auch für die HT Bauübernehmung, so habe der die Wahl, ob die eingegangenen Verträge weiterhin erfüllt würden – oder nicht. „Dem Verbraucher kann man zunächst nur raten, keinerlei Zahlungen mehr zu leisten, schon gar nicht an Handwerker”, sagt der Jurist. Es sei nämlich nicht auszuschließen, dass die Abtretung im Wissen des Centaplan-Vorstandes von der Insolvenz unzulässig gewesen sei. Dann könnte der Insolvenzverwalter nachträglich auf Vertragserfüllung bestehen und die gleichen Zahlungen der Bauherren noch einmal an die HT verlangen, um Gläubiger damit auszuzahlen.