Duisburg. Bis 5000 Euro Strafe droht Duisburg an der Sechs-Seen-Platte Wildgrillern an. Wie viele Bußgelder die Stadt verhängt hat und wie hoch sie sind.

Die Stadt Duisburg hat bisher nur wenige und niedrige Bußgelder an der Sechs-Seen-Platte verhängt. Drei große Banner warnen seit gut einem Monat davor, dass offenes Feuer, Wildgrillen oder hinterlassener Müll ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen können. Von Strafen dieser Größenordnung ist bis jetzt allerdings noch keine Rede.

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5000 Euro kann ein Vergehen an der Sechs-Seen-Platte in Duisburg kosten. Die Stadt hat schon einige Bußgelder verhängt.
5000 Euro kann ein Vergehen an der Sechs-Seen-Platte in Duisburg kosten. Die Stadt hat schon einige Bußgelder verhängt. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

„Seit Mai wurden im Bereich der Sechs-Seen-Platte zehn Verstöße in Bezug auf Grillen außerhalb der ausgewiesenen Flächen sowie hinsichtlich des Graslandfeuerindexes von vier oder fünf geahndet“, sagt ein Stadtsprecher auf Anfrage. In diesem Zeitraum gab es allerdings auch etliche Wochenenden und Feiertage mit schönem Wetter, an denen mehrere Passanten der Redaktion von Wildgrillern völlig überfüllte Wiesen meldeten.

Die zehn Verstöße, die die Stadt ahndete, wurden nicht mit den per Banner angedrohten 5000 Euro geahndet: Wer an verbotenen Orten gegrillt hatte, musste 50 Euro zahlen, wer den Graslandfeuerindex ignoriert hatte, wurde mit 55 Euro zur Kasse gebeten.

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Außerdem ahndete das Ordnungsamt eine Fall des unerlaubten Badens. Schwimmen ist an der ganzen Sechs-Seen-Platte verboten – mit Ausnahme des Freibads Wolfsee.

Stadt Duisburg setzt bei Wildgrillern auf Einzelfallentscheidungen

Der Graslandfeuerindex sagt aus, wie hoch die Gefahr eines Feuers auf „nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs“ ist – ein Beispiel für eine solche Fläche ist der Strand am Masurensee. Dabei gilt die Faustregel: Je wärmer es ist und je länger es nicht geregnet hat, desto höher der Graslandfeuerindex. Erreicht der Index die Stufen vier oder fünf, ist das Grillen verboten, auch auf sonst dafür vorgesehenen Flächen.

Dass die bisher verhängten Strafen so niedrig sind, hat mit der Devise „Einzelfallentscheidung“ der Stadt zu tun. Es muss also nicht jeder Waldbesucher automatisch 5000 Euro zahlen, wenn er sich eines der Vergehen auf dem Banner schuldig gemacht hat. „Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ist immer eine Einzelfallentscheidung“, erklärt der Stadtsprecher. „Die Höhe des Bußgeldes wird je nach Schwere des Verstoßes festgesetzt.“