Duisburg-Buchholz. Der Duisburger Gastwirt Christian Rohde beklagt, dass sich Gäste des Lokals Pillepalle nicht an Corona-Regeln halten. Was ihn am meisten nervt.
Christian Rohde ist sichtlich genervt. Und das liegt nicht nur an den Corona-Bestimmungen für den Gastronomie-Bereich, von denen alle Kneipen, Gaststätten und Restaurants betroffen sind. Auch das Verhalten einiger Gäste ist für den Wirt unverständlich.
Vor knapp zwei Jahren übernahm Rhode mit seiner Ehefrau Petra die frühere Buchholzer „Keglerschänke“. Die Gaststätte an der Sittardsberger Allee erhielt unter seiner Leitung nicht nur den neuen Namen „Pillepalle“, sondern wurde auch schnell zu einem beliebten Treff.
Kampf gegen Corona und mit der Durchsetzung aller Vorschriften
Dann kam der Corona-Lockdown. Vom 17. März bis Mitte Mai gab es keine Einnahmen. Seine festangestellten Mitarbeiter gingen in Kurzarbeit, die Aushilfskräfte blieben zwei Monate ohne Einkommen. Christian Rohde freut sich darüber, dass seine Gäste sich in dieser Zeit solidarisch zeigten. Einige davon beteiligten sich an den kurzfristig organisierten Online-Weinproben, andere veranstalteten einen digitalen Knobelabend und spendeten den Erlös für die Trinkgeldkasse, um einen kleinen Beitrag für das finanziell gebeutelte Personal zu leisten.
„Das war schon beeindruckend, eine tolle Aktion“, sagt Rohde, dessen Einnahmen nach dem Wiederanlauf um die Hälfte eingebrochen sind. Nicht so toll findet der engagierte Wirt, wie sich manche Gäste trotz der Corona-Vorschriften in seinem Lokal verhalten.
„Der Aufwand, den wir mit Blick auf die Vorgaben betreiben müssen, ist schon enorm“, erläutert der Wirt und zählt auf: „Wir müssen ständig Tische und Stühle desinfizieren, hygienische Maßnahmen für die Gäste bereitstellen, den Mindestabstand zwischen den Tischen überall sicherstellen. Zudem muss jeder Aufenthalt in der Gaststätte dokumentiert und die Daten aufbewahrt werden, und unser Personal muss während der Arbeitszeit ständig den Nasen-Mundschutz tragen. Das ist schon eine erhebliche Belastung.“
Gastwirt platz schon mal der Kragen: „Manche Gäste haben kein Verständnis“
Verärgert ist der Buchholzer Gastronom, dass ein „kleiner Teil“ seiner Gäste das Ganze offensichtlich locker sieht und kein Verständnis für die angespannte Situation zeigt. „Und das sind gerade Leute, die altersmäßig zur Risikogruppe gehören“, sagt Rohde. „Da werden auf der Terrasse einfach Tische in Beschlag genommen, obwohl diese aus Hygiene-Gründen vom Personal zugewiesen werden müssen. Es gibt auch Gäste, die sich ohne Mundschutz ungefragt an einen Nachbartisch begeben um dort ohne Rücksicht munter zu plaudern.“
In der Gaststube sieht der eine oder andere Gast die Sache auch nicht immer ganz so eng. Petra Rohde fühlt sich selbst nicht wohl dabei, „die Gäste ab und an ermahnen zu müssen“. Und wenn dann noch über die Einführung von 0,3 Liter Gläsern für den Terrassenbereich und über nicht ganz so bildschöne Pilskronen mit dem Personal diskutiert wird, platzt dem Gastwirt schon mal der Kragen: „Die Mitarbeiter sind eh schon gestresst genug, auch vielleicht scherzhaft gemeinte Aussagen sind im Moment echt fehl am Platz.“
Der Großteil der Gäste verhält sich vorbildlich und ist verständnisvoll
Rohde hat auch keine Lust, sich ständig zu rechtfertigen, warum
nicht an die Kunden weitergegeben wird. Dabei ist der Grund nachvollziehbar: „Ich nutze das, um das Küchenpersonal früher wieder in Arbeit zu bringen.“ Das Gastronomenehepaar macht aber auch deutlich: „95 Prozent unsere Gäste verhalten sich vorbildlich und haben Verständnis für die derzeitigen Einschränkungen.“ Sogar die „jungen Wilden“ von der Kegelbahn, die es sonst gerne mal krachen lassen, spielen mit und sind froh, dass sie wieder unter Freunden ein Bierchen trinken können.
>> Die Vorschriften während der Corona-Pandemie
Die wichtigsten Vorschriften für die Innen- und Außengastronomie laut aktueller Corona-Schutzverordnung: Gästen wird vom Personal ein Tisch zugewiesen.- Gästen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich nach Betreten des Lokals die Hände zu desinfizieren bzw. zu waschen. Der Zeitraum des Besuchs der Gaststätte ist zu dokumentieren, dazu sind die Kundenkontaktdaten in eine Liste einzutragen.
- Sobald sich Gäste im Bereich des Lokals bewegen, sind sie zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtet. Kontaktflächen (Tische, Stühle) sind regelmäßig zu desinfizieren, das Personal muss grundsätzlich einen Nasen-Mundschutz tragen.
Bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung können gegen den Betreiber und die betroffenen Gäste Bußgelder verhängt werden.