Duisburg-Buchholz. Seit sechs Wochen wartet Tina Scheuten auf die Corona-Soforthilfe für ihr Hotel. Dabei wurde ihr Antrag schon einen Tag später bewilligt.

In der Nähe der Sechs-Seen-Platte betreibt Tina Scheuten seit 32 Jahren das „Haus Scheuten“ – mit zehn Gästezimmern und einem Beerdigungscafé. Seit gut sechs Wochen darf sie wegen der Corona-Krise keine Trauergesellschaften mehr bewirten und in ihrem Hotel keine touristischen Übernachtungen anbieten. Am 27. März hat Scheuten die Corona-Soforthilfe des Landes NRW beantragt. Auf das Geld wartet sie bis heute – dabei wurde es schon einen Tag später bewilligt.

Das Hotel Haus Scheuten und das Beerdigungscafé sind zwei getrennte Unternehmen. Für das Café kam der Zuschuss nach fünf Tagen, für das Hotel in Duisburg ist er immer noch nicht da.
Das Hotel Haus Scheuten und das Beerdigungscafé sind zwei getrennte Unternehmen. Für das Café kam der Zuschuss nach fünf Tagen, für das Hotel in Duisburg ist er immer noch nicht da. © FUNKE FotoServices | Kerstin Bögeholz

„Da das Beerdigungscafé und das Hotel getrennte Unternehmen sind, habe ich zwei Anträge gestellt“, erklärt Scheuten. Während der Zuschuss für das Beerdigungscafé in Höhe von 9000 Euro bereits nach fünf Tagen ausgezahlt worden sei, warte sie seit über einem Monat auf die Soforthilfe für das Hotel. „Bereits einen Tag, nachdem ich den Antrag für das Hotel gestellt hatte, erhielt ich einen positiven Bescheid“, sagt Scheuten. Seitdem habe sie nichts mehr gehört, und auch das Geld ist noch nicht da. In der Zwischenzeit wandte sich die Hotelbetreiberin an die IHK Niederrhein. „Dort konnte man mir nicht aber nicht helfen und hat mich an die zuständige Bezirksregierung verwiesen.“

IHK Niederrhein: über 3000 Unternehmen zur Corona-Soforthilfe beraten

Der Grund: Die IHK ist zuständig bei Fragen zur Antragstellung, sie hilft auch beim Ausfüllen der Anträge. „Insgesamt hat unsere IHK seit Start der Soforthilfe über 3000 Unternehmen beraten“, so der Geschäftsführer Unternehmens-Service der IHK Niederrhein, Michael Rüscher. Für Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Soforthilfe ist die Bezirksregierung verantwortlich.

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Doch bei der Bezirksregierung Düsseldorf kommt Tina Scheuten nicht weiter. „Auch auf meine E-Mail habe ich nur eine automatische Antwort bekommen, in der um Geduld gebeten wurde.“ Zum konkreten Fall macht die Bezirksregierung keine Angaben, allgemein gelte aber: „80 Prozent der Antragsteller haben laut NRW-Wirtschaftsministerium ihr Geld im Schnitt nach acht Tagen auf dem Konto gehabt.“ In NRW seien an 330.000 Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige bereits 3,5 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Auf Tina Scheutens Konto allerdings ist noch immer kein Geld eingegangen.

Absagen von Duisburger Veranstaltungen lassen Hotelgäste ausbleiben

Dabei wäre sie gerade jetzt auf die Soforthilfe angewiesen. „Seit Beginn der behördlichen Auflagen für Hotels am 21. März waren nur vier Zimmer belegt.“ Ärzte und Monteure – Touristen dürfen nicht mehr kommen, „Hotels dürfen weiterhin für nicht abwendbare geschäftliche Reisen oder medizinische Reisen geöffnet haben.“ Das führe zu weniger Einkünften bei mehr Aufwand: „Unser normales Frühstücksbuffet dürfen wir nicht anbieten und können daher den Gästen nur Lunchpakete zum Mitnehmen bereithalten.“

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Sorgenvoll blickt Tina Scheuten in die Zukunft. „Wenn wir wieder normal öffnen dürfen, rechne ich damit, dass es dauert, bis es wieder richtig anläuft.“ Bei Reisen würde die Menschen zunächst sparten, vermutet sie. Und: „Auch durch die abgesagten Großveranstaltungen wie den Duisburger Marathon im Juni oder die Sportveranstaltungen am Sportpark Wedau brechen natürlich Hotelgäste weg“. Sie hofft, dass die Soforthilfe endlich überwiesen wird. „Das würde das Hotel zumindest für die nächste Zeit über Wasser halten.“

Bis zu 25.000 Euro Hilfsgelder vom Land

Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss des Landes NRW.

Seit dem 27. März können gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen sowie Freiberufler einen Antrag auf Erhalt der Soforthilfe auf der Internetseite des NRW-Wirtschaftsministeriums stellen. Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem vom Vorliegen einer Selbstständigkeit oder der Zahl der Beschäftigten ab und variiert zwischen 9000 und 25.000 Euro.

Weitere Infos: wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020