Duisburg-Buchholz. Tauben- und Rattenplage auf der Sittardsberger Allee in Buchholz: Unbekannter Füttert Tauben mit Maiskörnern. Das lockt die Tiere an.
An den närrischen Tagen könnte man die kleinen gelben Punkte auf der Sittardsberger Allee in Höhe der Auf- und Abfahrt zur A 59 ja noch für Konfetti halten. Wären da nicht die zahlreichen Tauben, die die kleinen gelben Kügelchen gierig aufpicken. Ein Unbekannter streut dort immer wieder Maiskörner, um die Tauben zu füttern. Und das ist in Duisburg verboten.
„Am Anfang waren es vielleicht zehn Tauben, die hier ständig rumgeflogen sind“, berichtet Bärbel Eckhardt. „Mittlerweile ist der Schwarm bestimmt schon auf 40 Tauben angewachsen.“ Dabei sind es nicht nur Tauben, die von dem Futter angelockt werden. „Ich habe in unserem Schuppen eine Ansammlung von Maiskörnern gefunden. Die haben sich die Ratten dort zwischengelagert.“ Immer wieder beobachtet Eckhardt, die in einer Seitenstraße der Sittardsberger Alle wohnt, vor allen in den Morgen- und Abendstunden, wie es in ihrer Hecke raschelt und die Ratten schnell über die Straße huschen. „Im letzten Jahr wurden die Sträucher auf der Fahrbahn entfernt. Dafür gibt es dort jetzt eine Wiese und auch da liegt alles voller Maiskörner.“ Im Sommer stelle der unbekannte Taubenliebhaber sogar kleine Schüsseln mit Wasser dort auf.
Ähnliches hat auch Gisela Blomenkamp beobachtet. „Ich habe schon mehrfach das Ordnungsamt informiert, aber die Mitarbeiter sind wohl handlungsfähig, solange keine konkrete Person genannt werden kann, die das Futter verstreut.“
Die Fütterung von Tauben im Bereich der A59-Ausfahrt ist der Stadt bekannt
Auch interessant
„Die Fütterung von Tauben im Bereich der A59-Ausfahrt ist uns bekannt“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels. Die Außendienstkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes haben bereits mehrfach den betroffenen Bereich kontrolliert. „Bislang konnte keine Fütterung von Tauben vor Ort festgestellt werden“, sagt der Sprecher. „Die Wirtschaftsbetriebe reinigen in diesem Bereich zwei Mal wöchentlich die Fahrbahn sowie einmal wöchentlich den Gehweg.“
Grundsätzlich ist das Taubenfüttern im Duisburger Stadtgebiet nach § 13 der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg untersagt. Um ein Bußgeldverfahren einzuleiten, muss der Verursacher namentlich bekannt sein und es sind Angaben über den genauen Tatort, den Tattag sowie die Uhrzeit erforderlich. „Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden“, so Hiedels weiter. „Sobald der Verursacher beim Tauben füttern beobachtet wird, sollte die Citywache des Bürger- und Ordnungsamtes unter 0203/283-3800 informiert werden.“
Um den Rattenbefall in den Griff zu bekommen, werden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg die Kanäle vor Ort prüfen und gegebenenfalls Köder auf städtischen Grundstücken auslegen. „Ein Rattenbefall auf privaten Grundstücken ist von dem jeweiligen Grundstückseigentümer mit entsprechenden Maßnahmen eigenständig zu bekämpfen“, rät der Stadtsprecher.