Duisburg-Hüttenheim. Ein richterlicher Beschluss hilft Hüttenheimern im Kampf gegen eine Mieterhöhung. Die Vergleichsmiete wurde auf 4,75 Euro festgesetzt.
Es ist zumindest ein Teilsieg für Thomas Stahlbaum und die anderen Mieter in den Wohnungen der Vonovia in Alt-Hüttenheim. Nachdem die Bewohner der Siedlung schon vor längerer Zeit gegen eine Mieterhöhung der Wohnungsbaugesellschaft auf die Barrikaden gegangen sind, hat das Duisburger Amtsgericht die sogenannte Vergleichsmiete für den Bereich auf 4,75 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Mit dem Argument, dass man hier im Grünen wohne, habe die Vonovia eine Mieterhöhung durchsetzen wollen, so Stahlbaum.
Siedlung hat Parkcharakter - aber auch die Schwerindustrie als Nachbarn
Nach einer Begehung der Siedlung stellt der Richter zwar fest, dass der Parkcharakter der Siedlung durchaus ein Standortfaktor ist, die Beeinträchtigungen durch die nahe Schwerindustrie aber gegen diesen Charakter wirken. Die Vergleichsmiete von 4,75 Euro steigt bei größeren Wohnungen leicht an, im obersten Bereich, bei Wohnungen über 90 Quadratmeter, sinkt sie aber wieder. „Es sind zwar noch nicht alle Verfahren in der Siedlung durch“, erklärt Thomas Stahlbaum, „aber zumindest kann die Vonovia die Miete jetzt nicht mehr erhöhen.“ So zumindest die Hoffnung.
Die Realität allerdings, und da macht sich auch Stahlbaum nichts vor, wird wohl anders aussehen.„Ich habe zum Beispiel eine neue Nachbarin, die hierher gezogen ist, ohne von der ganzen Angelegenheit etwas mitzubekommen. Die Vonovia hat ihr einen Mietvertrag mit fünf Euro pro Quadratmeter vorgelegt und sie hat unterschrieben.“
Mieterschutzbund kennt Tricks der Wohnungsbaugesellschaften
So, erklärt Peter Heß vom Mieterschutzbund, umgehen Wohnbaugesellschaften wie die Vonovia Mietpreiskontrollen, zum Beispiel eben Vergleichsmieten. „Die Gesellschaften versuchen es einfach mal. Beim Neueinzug schlagen sie ordentlich auf die Vergleichsmiete auf und hoffen, dass der Mieter nichts unternimmt oder bemerkt. Und wenn er es tut, drohen keine Konsequenzen.“ Das sei extrem ungerecht, findet Heß. „Wenn jemand beim Ladendiebstahl erwischt wird, wird er ja trotzdem bestraft, auch wenn er genau genommen nichts gestohlen hat.“ Und wenn diese Taktik der Wohnungsbaugesellschaften im Nachhinein auffalle, müssten die Gesellschaften das Geld nicht zurückgeben.
Ein Teil des Problems von noch größerem Ausmaß sieht Heß im Wohnungsmangel. „Wenn ich darauf angewiesen bin, die Wohnung zu bekommen weil es sonst keine gibt, kann ich nicht verhandeln. Dann gibt die Gesellschaft die Wohnung halt jemand anderem.“
Mieterin zahlt 120 Euro zu viel
In einer Facebook-Gruppe tauschen sich die Hüttenheimer Mieter aus, eine Mieterin berichtet von ihrer Kaltmiete von zirka 360 Euro, nach der Vergleichsmiete müsste sie eigentlich aber nur um die 240 Euro zahlen. Auf Nachfrage der Redaktion bietet die Vonovia der Mieterin an, sich zu melden und den Sachverhalt prüfen zu lassen. „Wir halten uns selbstverständlich an ortsübliche Vergleichsmieten“, versichert Pressesprecherin Bettina Benner, bemerkt zu höheren Mieten für Neumieter aber auch: „Die ortsübliche Vergleichsmiete dient dazu, die Mieten im Bestandsverhältnis anzupassen. Bei der Ermittlung von Neuvermietungsmieten spielen weitere Faktoren eine Rolle, die ortsübliche Vergleichsmiete kann hierbei überschritten werden.“