Duisburg-Mündelheim. . Viele Rheinbesucher parken illegal an der B 288. Jedes Jahr gibt es am Wildparkplatz Unfälle. Jetzt naht allmählich eine ungewöhnliche Lösung.

Seine Ufer ziehen die Menschen an: Die Rede ist vom Rhein. Doch kommen seine Besucher mit dem Auto, benötigen sie einen Parkplatz. Als solchen haben viele eine kleine Fläche an der B 288 in Fahrtrichtung Krefeld ausgemacht. Kurz vor der Brücke steht ein Schaltwerk der Firma Air Liquide, um das bei schönem Wetter zahlreiche Autos abgestellt sind. Doch diese dürften dort gar nicht stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Unfallgefahr.

Zehn Unfälle in den vergangenen zwölf Jahren

Leser Hermann Welz moniert: „Die Verkehrsschilder sind eindeutig: Die Durchfahrt ist verboten, zumal hier ein Landschaftsschutzgebiet ist. Außerdem darf hier nicht links abgebogen werden“, sagt er. Doch genau das tun viele Autofahrer, was häufig zu schweren Unfällen führt: In den vergangenen zwölf Jahren krachte es an dieser Stelle zehn Mal. Während es meist bei Sachschäden oder Unfällen mit Leichtverletzten blieb, kam es 2012 und im April 2019 zu Unfällen mit Schwerverletzten. Dass geht aus einer Statistik der Polizei hervor.

Radfahrer müssen auf die Bundesstraße ausweichen

Hermann Welz stören noch weitere Dinge: „Auch der Fußgänger- und Radweg an der B 288 ist mit Autos zugeparkt, die Radfahrer müssen auf die Bundesstraße ausweichen. So sieht die Situation jedes Wochenende ab dem Frühjahr aus“, sagt Welz. Er fordert eine Leitplanke, um die Radler zu schützen und eine Barriere, die die Zufahrt auf den Wildparkplatz verhindern soll. „Bauern und Brückenprüfer können auch über Nebenwege ans Ziel kommen.“

Polizei sieht an dieser Stelle keinen Unfallschwerpunkt

So wird er definiert

Ein Unfallschwerpunkt ist in NRW laut Verkehrsministerium so definiert:

wenn es innerhalb eines Jahres mindestens drei Unfälle des gleichen Typs gegeben hat oder

wenn es innerhalb von drei Jahren mindestens drei Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten gegeben hat.

Ein Unfallschwerpunkt sei diese Stelle an der B 288 jedoch nicht, lässt Polizeisprecherin Jacqueline Grahl verlauten. „Straßen.NRW nimmt Unfälle nach Art, Schwere und Häufung genau unter die Lupe und bezieht das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen mit ein.“ Für den Landesbetrieb sind diese Zahlen also schlichtweg zu gering. „Die Polizei kontrolliert aber regelmäßig in diesem Bereich und stellt bei verbotsmäßigem Abbiegen Verwarngelder aus“, so Grahl.

Gabriele Priem, Sprecherin der Stadtverwaltung, bestätigt, dass auf der Fläche absolutes Parkverbot gilt. „Verstöße werden bei Kontrollen selbstverständlich geahndet“, sagt sie. Das gelte auch für die Seitenstreifen. „Um Falschparker abzuhalten, wurde bereits vor einiger Zeit eine Schranke an der Zufahrt installiert, die mit einem Vorhängeschloss gesichert war. Dieses wurde aber regelmäßig zerstört. Auch die Schwenkbarrieren, die jetzt dort angebracht sind, verhindern leider das widerrechtliche Parken nicht.“

Stadt: Eine Schranke wäre auch keine Lösung

Eine Schranke habe aber auch Nachteile: „Dem landwirtschaftlichen Verkehr muss weiterhin die Zufahrt möglich sein. Wenn die Fahrer auf der B 288 stehenbleiben, um die Schranke zu öffnen, würde hier eine neue Unfallquelle entstehen“, so Priem. Spätestens mit der Rückverlegung des Mündelheimer Rheindeichs, die in zwei bis drei Jahren erfolgen soll, werde der illegale Parkplatz aber verschwinden.