Duisburg-Rahm. . Der RRX bringt in Rahm einen neuen S-Bahnhof mit barrierefreiem Zugang. Dafür muss eine Eigentümergemeinschaft Garagen und Grundstück abgeben.
Es tut sich etwas in Sachen RRX. Vor dem Zugang zum S-Bahnhof in Rahm fanden in den letzten Tagen Baugrunduntersuchungen statt. Im Auftrag der Deutschen Bahn hat ein Unternehmen aus Hannover Bohrungen auf der östlichen Seite der Bahntrasse durchgeführt. „Es werden Bodenproben für das Bodengutachten entnommen“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn. „Im Zuge des RRX wird der Haltepunkt Rahm nach Westen verlegt und es wird einen barrierefreien Zugang geben. Für diesen Bebauungsplan brauchen wir das Bodengutachten.“
Kein alternativer Standort für die Rampe
Was für die meisten Rahmer eine Erleichterung bedeutet, findet eine Eigentümergemeinschaft allerdings gar nicht so toll. Stand der Planungen ist es nämlich, dass die neue Rampenanlage sowie der Neubau der vier Meter hohen Schallschutzwand auf deren 166 Quadratmeter großen Grundstück neben den Gleisen errichtet werden soll. Und dort stehen seit über zehn Jahren sechs Garagen. „Wir haben Ende letzten Jahres davon erfahren, dass unsere Garagen weg sollen“, ärgert sich ein Anwohner. „Und angeblich gibt es keinen alternativen Standort für die Rampe. Aber netterweise würden wir nach Ende der Bauphase einen Teil unseres Grundstückes zurück bekommen. Nur passen dann die Fertiggaragen nicht mehr auf das Restgrundstück. Was sollen wir dann mit dem Grundstück anfangen und wo sollen wir mit den Garagen hin?“
Ein 83 Quadratmeter Grundstück ist dauerhaft betroffen
„Grundsätzlich erfolgt die Planung unter der Maßgabe, den Streckenausbau so weit wie möglich auf bahneigenen Flächen zu realisieren“, heißt es bei DB Netze. Für den Bau der Rampe sei jedoch der Rückbau der vorhandenen Garagen notwendig, da für die barrierefreie Erschließung gewisse Vorgaben was die Steigung und Längenentwicklung angeht, eingehalten werden müssen. Zudem soll die Eigentümergemeinschaft 83 Quadratmeter der betroffenen Fläche dauerhaft an die Bahn abgeben. Und zwar ausgehend von der Grundstücksgrenze über die komplette Breite und einer Tiefe von 3,80 Meter. Die restliche vorübergehend in Anspruch genommene Fläche würde nach Abschluss der Bauarbeiten in der ursprünglichen Form den Grundstückseigentümern zurückgegeben.
„Wir haben jetzt erst einmal einen Rechtsbeistand eingeschaltet“, sagt eine Eigentümerin. „Denn bisher haben wir noch nichts über eine Entschädigung erfahren. Außerdem würden wir gerne wissen, ob es nicht doch eine Alternative für den Standort der Rampe gibt.“
Laut einem Bahnsprecher werden die Grundstückseigentümer entschädigt. „Die Stadt Duisburg, in deren Auftrag wir die Rampe bauen, hat der DB mitgeteilt, dass die Garagen nicht im Bebauungsplan vorgesehen sind. Im Rahmen der weiteren Planungen und Gespräche mit den Eigentümern wird geprüft, inwieweit das Grundstück noch nutzbar ist, beispielsweise ob eine geringere Anzahl Garagen oder Stellplätze dort neu errichtet werden können“, so der Bahnsprecher weiter.
Nach Offenlage der Planfeststellungsunterlagen, die im zweiten Halbjahr 2019 erfolgen soll, haben die Betroffenen sechs Wochen Zeit, Einwände zu erheben.