Düsseldorf-Angermund. . Der Pächterin des im Duisburger Süden beliebten Ausflugscafés wurde gekündigt. Der Verpächter will dort Wohnraum schaffen. Es gibt Protest.
Bei einem Ausflug nach Schloss Heltorf ist das Schloss-Stübchen immer die erste Anlaufstelle, wenn der Sinn nach einem Stück Kuchen oder einem kalten Getränk steht. Ab dem kommenden Jahr ist das Schloss-Stübchen jedoch Geschichte. Pächterin Angela Braun wurde durch die Gräflich von Spee’schen Forstbetriebe zum Jahresende gekündigt.
Warum, weiß sie nicht. „Ich hab’ erst einen Brief erhalten, dass ich meinen Anbau umbauen soll. Ein paar Tage später kam die Kündigung“, sagt sie. „Ich bin sprachlos. Auch, weil auf meine Nachfragen nach dem Grund niemand reagiert hat.“
16 Jahre lang hat sie das kleine Café betrieben. Am Wochenende lockt es stets mit leckerem Kuchen. In vier Jahren wollte Braun eigentlich in Ruhestand gehen. „Jetzt muss ich mir wahrscheinlich einen neuen Job suchen“, sagt sie.
Radfahrer sammeln Unterschriften gegen Schließung
Die Kundschaft reagierte überrascht – und organisiert sich im Protest: „Einige Fahrradclubs haben eine Unterschriftenliste zum Erhalt des Schloss-Stübchens ausgelegt, da sind schon mehrere hundert zusammengekommen“, sagt Braun.
Das Immobilienmanagement der Gräflich von Spee’schen Zentralverwaltung erklärt die Kündigung für die Pächterin so: „Die Entscheidung, das Schloss-Stübchen zu schließen, ist Teil des Konzepts, Wohnraum zu schaffen“, sagt Stefan Ziesemer. Rund um die ehemalige Obstanlage Heltorf, dem Standort des Schloss-Stübchens, sind in den letzten Jahren zwei Einfamilienhäuser und vier Wohnungen saniert worden. Sie sind zwischen 85 und 200 Quadratmeter groß.
Das Café soll durch Wohnraum ersetzt werden
Wie Brauns Café in Zukunft genutzt werden soll, ist derzeit noch offen. „Bei der Planung des Standorts wurden verschiedene Szenarien in Betracht gezogen, schließlich aber einer reinen Wohnnutzung der Vorrang gegeben. Dass die Kündigung mit der Nutzung zusammenhängt, ist offensichtlich“, sagt Ziesemer.
Die Frage, warum das Schloss-Stübchen schließen muss, obwohl noch keine konkrete Nachnutzung feststeht, beantwortet Ziesemer mit einer Gegenfrage: „Müssen Maßnahmen denn stets durch konkrete Gegenmaßnahmen bedingt sein?“ Über die Anweisung zu den Umbauarbeiten in dem Café wisse er nichts. Ebenso verrät er nicht, weshalb Pächterin Braun nicht der Grund für die Kündigung mitgeteilt wurde.
„Natürlich bedauern wir, wenn sich für langjährige Besucher nun unliebsame Veränderungen ergeben. Wir bitten aber auch um Verständnis für die Entscheidung, die wir uns als Verpächter nicht leicht gemacht haben.“