Wedau. . Vorstand des Bauvereins bedauert die Fällungen in letzter Zeit. Er hofft auf eine veränderte Baumschutzsatzung für die historische Siedlung
Die Wedauer Bäume stehen im Mittelpunkt. Die „Interessengemeinschaft der ehemaligen Genossen des Bauverein Wedau“ sorgt sich nach den zahlreichen Fällungen in den letzten Monaten um den Bestand.
Harald Widrra, der Vorsitzende der Interessengemeinschaft, hatte nicht erwartet, dass so viele Eigentümer in der früheren Eisenbahnersiedlung nach dem Wegfall der Baumschutzsatzung im letzten Jahr Axt und Kreissäge rausholen und munter drauf los fällen.
Widdra war zunächst der Meinung, dass der Baumbestand in Wedau aufgrund der Denkmalsatzung von der allgemeinen Fäll-Freigabe in Duisburg nicht betroffen sei. Nachdem die ersten Bäume umgelegt waren, fragten die Verantwortlichen des Bauvereins bei der Stadt nach, ob das denn nicht gegen die für Wedau geltenden Denkmalschutzkriterien verstoßen würde.
Die Antwort der städtischen Unteren Denkmalbehörde sei für die Wedauer „ein Hammer“, so Widdra. Denn nach Prüfung der Denkmalschutzrichtlinien für Wedau habe man keine rechtliche Handhabe gegen das Fällen der Bäume. Der Baumbestand sei nicht Bestandteil des Denkmalschutzes.
Dazu Harald Widdra: „Ob man sich bei der Stadt beim Kappen der Baumschutzsatzung überhaupt bewusst war, was das für die denkmalgeschützte Siedlung bedeutet, wenn der Baumbestand nicht explizit geschützt ist?“
Auch der Ehrenvorsitzende Randolf Kröll zeigte sich fassungslos: „Davon sind wir immer ausgegangen.“ Für Harald Widdra sind gerade die Straßenbäume ein architektonisch gewollter, fest integrierter Bestandteil des baulichen Konzepts und ein wesentlicher Faktor für den Charakter der Gartenstadt.
Bis Oktober darf nicht gefällt werden
Aufgeschreckt durch das in diesem Ausmaß nicht erwartete Baumfällen in ihrem Stadtteil haben die Wedauer im letzten Jahr die Straßenbäume fotografiert und den jeweiligen Standort dokumentiert, um dieses Material auch den Behörden zukommen zu lassen.
Die örtliche Politiker konnten ebenfalls mobilisiert werden, die Bezirksvertretung beschäftigte sich daraufhin mit dem Thema. Von der SPD und den Grünen wurde ein Antrag mehrheitlich verabschiedet, der zum Ziel hat, die Denkmalschutzsatzung zu überarbeiten.
Eine Antwort steht noch aus, allerdings habe man auf jeden Fall „etwas Zeit gewonnen“, so Harald Widdra. Denn vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen aus Naturschutzgründen nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bauvereins-Genossin Christa Schneider scheint ihre Mitbürger gut zu kennen und bleibt skeptisch: „Hoffentlich wissen das auch alle.“