Vor Gericht wurde anderhalb Jahre lang der Streit zwischen Nachbarn in Rahm um das Falschparken ausgetragen.

Anderthalb Jahre lang zog er sich hin, der Kleinkrieg um das Falschparken, den sich Nachbarn Am Rahmer Bach in Rahm lieferten. Ein Anwohner sah sich vom Ford einer jungen Familie mehrfach zugeparkt. Er revanchierte sich dafür, dass er die Familie neun- oder zehnmal wegen Falschparkens entgegen der Fahrtrichtung anzeigte.

Acht- oder neunmal bezahlte die Familie das Knöllchen. Beim letzten Mal aber, am 13. April, legte sie nicht nur Widerspruch ein, sondern ging selbst zum Angriff über: Per Gerichtsbeschluss sollte dem Nachbarn untersagt werden, zu behaupten, man habe am besagten Tag falsch geparkt.

Für den nun anlaufenden Zivilprozess vor dem Amtsgericht wurde die Verhandlung über die Ordnungswidrigkeit ausgesetzt. Vor Gericht ließ die Familie jede Menge Zeugen aufmarschieren, die alle bestätigen sollten, dass die Ehefrau am 13. April zur frag-lichen Zeit brav auf dem Parkplatz ihres Arbeigebers in Hochfeld gestanden hätte. Leider konnte keiner der Zeugen das mit letzter Gewissheit aussagen. "In der Regel" sei das so, versicherten sie. Aber dass es an jenem Tag nicht so war, konnte auch niemand ausschließen. Dann verhas-pelte sich die Klägerin auch noch, als sie behauptete, ihre Kinder seien an jenem Tag in Schule und Kindergarten gewesen. Allerdings fiel der 13. April in die Osterferien.

"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte (der Nachbar - d. Red.) eine unwahre Behauptung aufgestellt hat", urteilte die Amtsrichterin am 3. August und wies die Klage auf Unterlassung zurück. Die Familie hatte übrigens zwischendurch auch noch den Anwalt gewechselt.

Auf die Verhandlung über den Widerspruch gegen das letzte Knöllchen wirkte sich das aber gar nicht mehr aus. "Das Verfahren ist eingestellt worden - wegen Verjährung", so das Amtsgericht auf Nachfrage. Die nämlich tritt dabei schon nach sechs Monaten ein. Der Zivilprozess aber dauerte viel länger.

Ein Kostenvorteil für die Falschparker, die zwischenzeitlich nach Buchholz verzogen sind, vermag man dadurch beim Amtsgericht jedoch nicht zu erkennen: Teurer als das Knöllchen wird es allemal. mkw