Die Straßenverkehrsbehörde ist eingeschaltet

Ungelsheim. Zum Wildwuchs auf dem Gehweg in Höhe des Hauses Am Heidberg 59 (wir berichteten) teilt die Stadtverwaltung jetzt auf Nachfrage der Redaktion mit, der dortige Grundstückseigentümer sei ganz klar dazu verpflichtet, die dadurch ausgelöste Gefährdung von Passanten zu beseitigen. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg hätten den Fall, der der Stadt seit 2004 bekannt ist, jetzt an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. „Die kann ordnungsbehördliche Mittel anwenden”, erklärte dazu Peter Hilbrands von der Pressestelle der Stadt. Zu solchen könne auch die so genannte Ersatzvornahme gehören, also das Freischneiden des Weges auf Rechnung des Grundeigentümers. Allerdings, so Peter Hilbrands, müssten dazu erst noch die Voraussetzungen, wohl eine letztmalige Aufforderung, geschaffen werden. „Da sind wir dabei.” mkw