Rahm. . Die knapp 2400 Unterzeichner gegen die Bebauung am Rahmerbuschfeld bekommen zwar keine Unterstützung, aber Antworten – allerdings nicht von allen.
Auf knapp 2400 Unterschriften von Bürgern folgen seitenlange Erklärungen der Politiker: Die meisten der 17 Mitglieder der Bezirksvertretung Süd haben auf die Online-Petition „Gegen die Umwandlung von Landschaftsschutzgebieten in Bauland im Duisburger Süden“ geantwortet. Vier Bezirksvertreter haben nicht reagiert. Vor wenigen Tagen ist die Frist für Stellungnahmen abgelaufen. Die Petition befasst sich konkret mit dem Fall des Rahmerbuschfelds. Auf dem jetzigen Landschaftsschutzgebiet ist im Rahmen von Duisburg 2027 eine Wohnbebauung inklusive Supermarkt vorgesehen. So stehen die Parteien im Süden dazu:
SPD: Baulücken können Bedarf nicht decken
Die SPD hat in ihrer Fraktion einen gleichlautenden Text für alle Parteimitglieder abgestimmt. Ein Argument der Sozialdemokraten: Baulücken im Duisburger Süden seien in den letzten 15 Jahren schon geschlossen worden; als Beispiel nennt sie das Kasernengelände in Wanheim, den Sportplatz an der Watzmannstraße, den Thyssenacker und die Dickelsbachstraße. Ein Gutachten prognostiziere einen steigenden Bedarf an Wohnbauflächen bis mindestens 2030. Daher genügten Baulücken „für den weiteren Bedarf in den nächsten Jahren allein nicht.“
Die Partei rechnet vor, dass sich der Flächenverbrauch trotz Zustimmung zur Bebauung des Landschaftsschutzgebiets Rahmerbuschfeld in Grenzen halte: Im Rahmen von Duisburg 2027 seien im Süden insgesamt 128 Hektar als Wohnbaufläche vorgeschlagen. 38 davon seien zurzeit „planungsrechtlich landwirtschaftlich nutzbar“. Das entspreche 0,7 Prozent der Gesamtfläche des Duisburger Südens. Zudem sei die Nahversorgung im Stadtteil nur so langfristig zu sichern.
CDU: Zustimmung trotz eigener Gegenargumente
Zustimmung für den Bau, aber mit Einschränkungen, kommt von der CDU. Manfred Helten, stellvertretender Bezirksbürgermeister, spricht sich für die kleinste der denkbaren Varianten aus. Sie benötige 25 000 Quadratmeter Fläche. Ihr würde er zustimmen, „sollte die langfristige Nahversorgung Rahms nur durch den Bau eines Nahversorgers zu gewährleisten sein.“
Helten führt allerdings auch Gegenargumente ins Feld: Die Wohnbebauung werde „die Hochwassersituation für den Rahmer Bach verschärfen“, weil die Oberfläche der jetzigen Weidefläche verdichtet würde. Außerdem kritisiert er, dass der Ventenhof „einen großen Teil der vorhanden Weideflächen verlieren“ würde. Eine Gefahr sieht er auch für die TS Rahm und den Schützenverein: Wegen der Lärmschutzverordnung könnte beiden aufgrund der Nähe zur neuen Bebauung künftig die Schließung drohen.
Grüne sehen Wahl zwischen Grünfläche und Nahversorger
Michael Kleine-Möllhoff argumentiert als Fraktionsvorsitzender der Grünen zunächst gegen Flächenverbrauch: „Der Flächenverbrauch für weitere Einfamilienhaussiedlungen ist viel zu groß.“ Dieser Grundsatz gelte aber nicht am Rahmerbuschfeld: Dort „stellt sich für uns eine andere Situation.“ Die Grünen sehen sich vor die Wahl gestellt, entweder die Grünfläche zu erhalten oder den Nahversorger. Der aber sei nur am neu geplanten Standort dauerhaft zu betreiben. Außerdem habe die Bezirksvertretung den Flächenverbrauch bereits eingeschränkt: „Eine ursprüngliche Planung der Stadt sah die vollständige Bebauung des Rahmerbuschfeldes vor.“ Die jetzigen Pläne sähen nur noch eine Bebauung von weniger als der Hälfte der Fläche vor.
Junges Duisburg will hochwertigen Wohnungsbau
Frederik Engeln (Junges Duisburg) argumentiert allgemein: Duisburg und sein Süden bräuchten „hochwertige und gleichzeitig bezahlbare Wohnbauflächen.“ Konkret sieht auch er den Aspekt der Nahversorgung als wesentlich an: „Ein Wegbrechen der Nahversorgung in Rahm muss verhindert werden.“
Bange: Zweifel am Nahversorger-Argument
Hannelore Bange (parteilos) hegt zwar Zweifel am Nahversorger-Argument, betrachtet die derzeitigen Planungen aber als „moderat“ und stimmt ihnen deshalb zu. Für Duisburg 2027 seien von der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebiets nur 3,3 Hektar als neue Wohnbaufläche ausgewiesen worden, „somit bleiben 75 Prozent des Landschaftsschutzgebietes am Rahmerbuschfeld unbebaut.“ Außerdem werde für das Rahmerbuschfeld schon im Landschaftsplan von 1992 „die Möglichkeit einer Wohnbebauung explizit offen gehalten.“
Zweifel meldet Bange an, was die Notwendigkeit eines neuen Nahversorgers betrifft. Sie verweist auf den Discounter Netto, der „Grundversorgung auf Basis wesentlich kleinerer Einheiten“ betreibe. Die Größe des geplanten neuen Supermarkts betrachtet sie als kritisch. Dessen Fläche entspräche etwa einem Drittel der geplanten Bebauungsfläche. Beim Betrachter befürchtet sie „den Eindruck eines Gewerbegebietes“.