Bissingheim/Wedau. . Verein Zukunft der Eisenbahner-Wohnungen informierte über Lockerungen für Hausgärten

Ein kleines Entgegenkommen zeigt die Stadtverwaltung als Untere Denkmalbehörde bei der Gestaltung der Hausgärten in der unter Denkmalschutz stehenden Gartenstadtsiedlung Wedau. Darüber informierte am Donnerstagabend Manfred Roloff beim Stammtisch des Vereins Zukunft der Eisenbahner-Wohnungen in Duisburg, der in Bissingheim tagte.

Vor allem strenge Vorgaben für die von der Straße kaum einsehbaren Gärten hatten die Hauseigentümer aufgebracht. „Wir durften kein Gartenhäuschen aufstellen. Unsere Nachbarn haben aber welche“, gab eine Frau am Stammtisch ein Beispiel. Im Frühjahr 2014 gipfelte der Zorn der Hauseigentümer bei einer Versammlung in der Forderung, die zuständige Kontrolleurin der Behörde abzusetzen. Sie fühlten sich von ihr drangsaliert.

Manfred Roloff stellte jetzt die neue Regelung für die Hausgärten vor: Sechs Meter tief sei die Terrassenzone jedes Hauses, die sich direkt an das Gebäude anschließt. Was an Restfläche des Gartens dahinter verbleibt, darf zu maximal 20 Prozent überbaut oder gepflastert werden. Bislang galt eine Grenze von zehn Prozent. Die Änderungen müssen aber von der Behörde genehmigt werden. Ziel ist es, den grünen Charakter der Gärten zu erhalten.

Als Bodenbeläge der Terrassen sind künftig einheitliche, aber verschiedene Grautöne möglich. Feste Sitzgelegenheiten im Garten sind künftig auch zulässig, wenn es bereits eine Terrasse gibt – vorausgesetzt, der Garten ist groß genug. Auch sind künftig Terrassenüberdachungen erlaubt. Sie bedürfen auch aus Gründen des Brandschutzes aber einer Baugenehmigung.

Gartenschuppen dürfen künftig (im Rahmen der Gartengröße) auch mehr als 7,5 Quadratmeter Grundfläche haben. Vorgaben für Dächer und Fenster sind entfallen. Bei der Farbe darf außer farblos lasiert auch Tannengrün oder Ochsenblutrot gewählt werden.

Hecken dürfen 1,50 Meter statt 1,20 Meter hoch werden. Statt des offenmaschigen grünen Metallzauns sind auch andere Ausführungen erlaubt. Ferner gibt es beim Sichtschutz Lockerungen. Die Vorgabe, dass sie ohne Bögen und Zierrat ausgeführt werden müssen, gibt es nicht mehr. Für Gartentore gilt schließlich, dass sie auch ohne eine Hecke möglich sind und das nicht nur in Stahlgrau, sondern auch in verschiedenen Grüntönen.

„Die Stadt ist den Eigentümern damit genug entgegengekommen“, bewertet Manfred Roloff die Lockerungen. Es gehe im Denkmalbereich nicht an, dass jeder Eigentümer tun könne, was er wolle. Die Bürgerinitiative, die sich 2014 gegründet hatte, kämpfte für eine völlig Freigabe der Gärten. Weil das nicht erreichbar war, hat sie sich im Sommer aufgelöst.