Großenbaum. Auf je vier Studenten sollte für 75 Prozent ein Parkplatz nachgewiesen werden. Es wurden doppelt so viele.
An der Albert-Hahn-Straße gibt es die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Ihre Studenten nehmen Anwohnern tagsüber die Parkplätze weg. Dabei hält sie schon fast doppelt so viele Pkw-Stellplätze vor, wie es eigentlich sein müssten. Auf Nachfrage der Redaktion erklärt die Stadtverwaltung jetzt die Stellplatz-Berechnung aus dem Jahre 2001.
Sie stützt sich auf die damaligen Vorschriften der Landesbauordnung. Und danach wurde davon ausgegangen, dass sich in jedem der 22 gebauten Kursräume jeweils 25 Studenten aufhalten. Das wären zusammen 550 Studenten.
75 Prozent Anwesenheit
75 Prozent von ihnen, so legte man zugrunde, hielten sich gleichzeitig im Gebäude auf. Das wären 413 der 550 Studenten.
Auf je zwei bis vier der Studenten sollte demnach ein Stellplatz entfallen. In Anbetracht der direkten Lage am S-Bahn-Bahnhof wurde je vier Studenten ein Stellplatz verlangt, also das Minimum. Das machte 104 Stellplätze aus.
Sodann wurde von 31 Dozenten an der Fachhochschule ausgegangen. Hier wird übrigens der gehobene Beamtennachwuchs für Polizei, Kommunalverwaltung und Sozialversicherungen ausgebildet. Allerdings wechseln sich im Rahmen der dreijährigen Ausbildung, die als Fachhochschulstudium gilt, praktische Einsätze und Seminare ab. Insgesamt vier der sechs Semester verbringen die Studenten an der Fachhochschule.
131 Stellplätze erforderlich, 250 nachgewiesen
75 Prozent der Dozenten, so rechnete man damals, halten sich zeitgleich hier auf. Das entsprach weiteren 23 nötigen Stellplätzen. Interessanterweise wurde davon ausgegangen, dass keiner von ihnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist. Hinzu kommen noch vier Stellplätze für Verwaltungsangestellte.
In der Summe ergab das insgesamt 131 erforderliche Stellplätze. Nachgewiesen wurden aber 250. Der Bedarf galt theoretisch mehr als gedeckt.
Allerdings handelt es sich bei den Studenten um Beamtenanwärter. Sie erhalten im Unterschied zu freien Studenten Anwärterbezüge. Und die belaufen sich zum Beispiel beim Kommissar-Nachwuchs der Polizei auf weit über 1100 Euro im Monat. Davon kann der Beamten-Anwärter ein Auto unterhalten.
Aber selbst wenn zum Ausgleich dafür für je zwei Studenten ein Stellplatz gefordert worden wäre, hätte die Fachhochschule den nötigen Nachweis von insgesamt 233,5 Stellplätzen erbracht. Erst bei einem Stellplatz pro Student wäre das anders gewesen, hätten 440 Stellplätze nachgewiesen werden müssen und damit 190 gefehlt.