Buchholz. Wie aus einer Vertragsstrafe von 30 Euro eine Forderung von über 183 Euro wurde.

Ralf Oster ist nicht der Erste, der mit dem Parken vor dem Gesundheitszentrum am Sittardsberg Ärger hat. Er traute seinen Augen nicht, als er im März 2014 deswegen eine Mahnung erhielt. Sein angeblicher Parkverstoß lag da sechs Wochen zurück. Die Firma Park & Control GmbH (PAC) machte eine sogenannte Vertragsstrafe von 30 Euro geltend. Er habe, hieß es, am 8. Januar dort vertragswidrig geparkt. PAC macht aber jetzt, wo die Sache beim Amtsgericht liegt, einen Rückzieher.

Ralf Oster besucht regelmäßig das Fitness-Center Vita im Gesundheitszentrum. Und als Kunde von Vita verfügt er über einen Parkausweis, der ihn vor Nachstellungen der Parkplatzkontrolleure schützen soll. Das tat er aber nicht.

Geldeintreiber sitzen in Stuttgart

Angeblich war sein Parkausweis nicht im Fahrerhaus seines Wohnmobils ausgelegt. Das aber wäre ein Verstoß gegen den stillschweigend durch die Benutzung des Parkplatzes mit PAC eingegangenen Nutzungsvertrag. Die darauf fällige Vertragsstrafe belief sich im Oktober 2014 bereits auf 53,50 Euro. Das teilten ihm in Stuttgart ansässige Geldeintreiber mit.

Ralf Oster hatte die Sache zu diesem Zeitpunkt längst vergessen. Denn gleich im März 2014, sagt er, habe er doch mit PAC telefoniert. „Die haben mir gesagt, die Angelegenheit sei erledigt, wo ich doch den Parkausweis habe.“ Oster warf daraufhin seine Unterlagen fort. Aber im Fitness-Center Vita, so berichtet dessen Geschäftsführer Holger Immekus, könne sich keiner seiner Mitarbeiter daran erinnern, je von PAC auf die Mitgliedschaft von Oster angesprochen worden zu sein.

Portoerhöhung bei der Post nicht bedacht

Die Sache war also nicht erledigt. Denn zwischenzeitlich hatte PAC nicht nur eine Stuttgarter Anwaltskanzlei eingeschaltet, sondern über das Amtsgericht Berlin-Wedding auch den Gerichtsvollzieher. Zuletzt belief sich die Forderung von PAC auf über 183 Euro inklusive Anwaltskosten.

Denn Ralf Oster war ein Missgeschick passiert. Er hatte, als er im vergangenen Herbst Widerspruch einlegte, nicht an die Portoerhöhung bei der Post von 60 auf 62 Cent gedacht. Weil Nachporto fällig gewesen wäre, lehnte das Amtsgericht die Zustellung des Widerspruchs ab. Im zweiten Anlauf kam er zwar an, aber nicht mehr fristgerecht. Er wird jetzt als Einspruch behandelt und darüber hätte in Kürze das Amtsgericht Duisburg zu entscheiden - wenn PAC jetzt nicht zurückziehen würde.

Das zweite Knöllchen

Schon an den Unterlagen aus Stuttgart fiel auf, dass darin nicht der 8. Januar 2014 als Datum des Falschparkens auftaucht, sondern der 9. Januar. Und so belief sich dann auch eine auf dieses Datum gestützte Forderung schon im September 2014 auf 89,22 Euro, während es vier Wochen später erst 53,50 Euro waren.

Diesen Widerspruch konnte PAC jetzt aufklären. Es gehe um zwei verschiedene Parkverstöße, erklärte PAC-Sprecher Tilman Kube. Im Fall vom 8. Januar habe man die Forderung zurückgezogen, da Oster ja Mitglied bei Vita ist. Im Fall vom 9. Januar habe man seinen Widerspruch nicht richtig zuordnen können, verzichte jetzt aber ebenfalls auf die Forderung.

Ralf Oster versteht das nun gar nicht mehr. „Von einem zweiten Knöllchen von PAC weiß ich gar nichts“, sagt er und wundert sich, wie er genesen soll bei dem Ärger.