Wanheim. Die Sanierung der drei örtlichen städtischen Kleingartenanlagen geht ihrem Ende entgegen. Vertreter von Umweltministerium, Altlastensanierungsverband und Stadt sahen sich dort jetzt um
Hoher Besuch am Mittwoch auf der Kleingartenanlage Feierabend an der Straße Beim Knevelshof: Eine Delegation des NRW-Umweltministeriums, des Altlastensanierungsverbandes AAV in Hattingen und der Stadtverwaltung verschaffte sich einen Eindruck vom Stand der Sanierung der 87 Kleingärten. Die steht kurz vor dem Abschluss. Ihre Böden sind zum Teil sehr stark mit giftigen Schwermetallen wie Blei und Cadmium belastet. Je nach Betroffenheit wurde jede Parzelle individuell saniert. Gemüseanbau ist dort künftig nur noch auf Hochbeeten möglich. Leitender Ministerialrat Gerhard Odenkirchen zeigte sich beeindruckt von der Sanierung.
Seinem Ministerium galt der Dank von Duisburgs Umweltdezernent Dr. Ralph Krumpholz. Von dort habe es nicht nur fachliche Hilfestellung, sondern auch Geld gegeben. Um überall angemessen handeln zu können und dabei Rechtssicherheit zu haben, wird zur Zeit südlich der Ruhr ein Bodenschutzgebiet ausgewiesen, das erste in NRW. „Duisburg steht damit an der Spitze der Bewegung“, lobte der Spitzenbeamte aus Düsseldorf. Allerdings wurden hier auch bundesweit einmalig hohe Bodenbelastungen gemessen.
Das Spektrum der Sanierungsarbeiten reicht vom Aufbringen von Mulch auf Blumenbeeten und der Aufstellung der Hochbeete über die Abdeckung mit frischem Mutterboden über einer Folie bis zum kompletten Bodenaustausch bis in 60 Zentimeter Tiefe. Für die betroffenen Kleingartenanlagen Feierabend, Biegerhof (27 Gärten) und Ährenfeld (21) standen dafür insgesamt 900 000 Euro zur Verfügung. Die Vertreter der Behörden lobten die gute Zusammenarbeit mit den Kleingärtnern. Allerdings gab es viele gemeinsame Interessen: Die Kleingärtner wünschten möglichst geringe Eingriffe in ihre Gärten. Und die Behörden waren an niedrigen Kosten interessiert.
Kleingärtner kontrollieren sich selbst
Für jeden Kleingarten gibt es einen Sanierungsplan. Er ist auch für die künftige Nutzung maßgeblich. Auf die Vorgabe, eine gewisse Mindestfläche tatsächlich als Nutzgarten zu bebauen, wird hier künftig verzichtet. Einmal jährlich kontrolliert der Vorstand jedes Kleingartenvereins, ob die Gestaltung der Gärten den Vorgaben entspricht. Rasenfläche in Blumenbeet zu verwandeln, wäre nicht zulässig, weil Kleinkinder bei hoher Bleibelastung dann wieder gefährdet wären. Sie nehmen Blei über den Mund auf. Das aber kann zu Nervenschäden, einer Störung der Blutbildung und zu Wachstumsstörungen führen.