Ungelsheim. Noch ist die Fläche des ehemaligen Minigolf-Platzes Am Neuen Angerbach Landschaftsschutzgebiet. Bis zu 70 Parkplätze sollen dort geschaffen werden. Die ersten Autos parken dort bereits.

Seit es die private englische St.-George’s School Am Neuen Angerbach gibt, sorgen die Eltern bzw. ihr Hauspersonal beim morgendlichen Bringen und beim nachmittäglichen Abholen der Kinder für ein Stau-Problem (wir berichteten). Die Schule will es jetzt lösen, indem sie ihre Lehrer nicht mehr vor der Schule, sondern auf dem ehemaligen Minigolf-Platz weiter südlich parken lässt. Dessen Umwandlung ist aber nicht so einfach möglich.

Über 50 Jahre lang hat das Eichenwäldchen bis 2014 die Minigolf-Anlage beherbergt. Um es in Parkplätze für bis zu 70 Pkw umzuwandeln, müssen der Landschaftsplan und der Flächennutzungsplan der Stadt geändert werden. Außerdem muss die staatliche Forstbehörde in Gelsenkirchen einer Umwandlung von Wald zustimmen. Das teilt jetzt ein Sprecher der Forstbehörde auf Anfrage der Redaktion mit.

Ersatzpflanzungen gefordert

20 Parkplätze, so hatte es die St.-George’s School Am Neuen Angerbach Ende vorigen Jahres angekündigt, könne sie ab Januar im benachbarten Wäldchen anbieten – mit Option auf insgesamt 60. Beim Forstbetrieb in Gelsenkirchen geht man sogar von bis zu 70 Parkplätzen aus. Die ersten Fahrzeuge parken auch schon dort. „Es ist aber mit der Stadt unstrittig, dass es sich bei dem aufgelockerten Bestand an alten Eichen um Wald im Sinne des Gesetzes handelt“, so ein Sprecher der staatlichen Forstbehörde. Um da­raus Parkplätze zu machen, sei ihre Genehmigung zur Umwandlung erforderlich. Das wiederum werde mit der Auflage verbunden sein, auf einer gleich großen Fläche im Stadtgebiet für Ersatzpflanzungen zu sorgen.

20 Parkplätze als Bestandsschutz

Die bereits gestatteten 20 Parkplätze seien sozusagen Bestandsschutz der alten Minigolfanlage. Dieser Bestandsschutz ist aber ei­gent­lich mit der Aufhebung der Anlage 2014 untergegangen. Nach Angaben der Stadt dagegen kann es sich bei den 20 Parkplätzen nur um das Resultat einer Einigung zwischen der Schule und dem Eigentümer des Waldes, der Gräflich Spee’­- schen Forstverwaltung, handeln.

Was die Erweiterung auf bis zu 70 Parkplätze angeht, so müsste das Landschaftsschutzgebiet (LSG) für das Wäldchen aufgehoben werden. „Einfach mal Parkplätze daraus machen, das geht nicht“, stellt der Sprecher klar.