Hamborn. Das Gelände hinter dem einstigen Bahnhof Hamborn, das früher als Güterumschlagplatz diente, soll zum Industrie- und Gewerbegebiet umgewandelt werden. Es verbleibt allerdings im Eigentum der Firma Aurelis, die die Parzellen nur verpachtet.

Zum zweiten Mal gab es jetzt eine vorgezogene Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Hamborn an der Straße „Im Holtkamp“. Entgegen der bisherigen Planung, daraus Gewerbegebiet (GE) zu machen, soll die Hälfte der Fläche künftig Industriegebiet (GI) sein. Dagegen erhob sich kein Widerspruch. Nur ein einziger Bürger war wegen dieser Sache in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn gekommen, er meldete sich aber nicht zu Wort.

Die bisherige Planung wurde 2009 aufgelegt. Danach war vorgesehen, die bisherige Ladestraße, die in Höhe Schwabenstraße mündet, auch als Erschließungsstraße für das künftige Gewerbegebiet zu nutzen. Dabei bleibe es, wie Martin Bauer, Fachmann des von der Stadt beauftragten Planungsbüros Planquadrat Dortmund erklärte. Nur liegen nördlich davon künftig Parzellen, die als Industriegebiet genutzt werden können. Aber auf der Südseite der Erschließungsstraße bleibt es beim Gewerbegebiet.

Das Gelände bleibt übrigens im Eigentum der Firma Aurelis, die große ehemalige Bahnflächen übernommen hat. Demnach werden die Grundstücke lediglich langfristig verpachtet.

Anlass für die Umplanung, so der Planer, sei, dass sich die bislang dort ansässigen beiden Betriebe des schrottverarbeitenden Gewerbes entschieden hätten, dort zu erweitern. Ohne die Änderung hätten sie lediglich Bestandsschutz, könnten nicht mehr expandieren. Sie seien aber nicht gefährlich. Denn ein GI-Gebiet ermögliche auch die Erweiterung bzw. Neuansiedlung von Firmen, die eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz benötigen. Das sind Betriebe mit der höchsten Belastung für Umwelt und Nachbarschaft überhaupt. In GE-Gebiet könnten dagegen nur nicht erheblich belästigende Betriebe un­tergebracht werden.

Keine Gerüche durch Betriebe

„Wir wollen außerdem weitere kleine und mittelständische Betriebe ansiedeln, eine geordnete Erschließung anbieten und den Immissionsschutz für die Nachbarn verbessern“, so Martin Bauer weiter. Diese Nachbarn gibt es südlich des Bahndamms an der Markgrafenstraße und weiter nördlich an der Waterkampstraße.

„Geruchsintensive Betriebe sind ausgeschlossen“, fuhr der Dortmunder Planer fort. Außerdem werde mit einer so genannten Lärm-Kontingentierung ausgeschlossen, dass bereits ein einzelner Betrieb dort so laut sein könne, dass er die zulässigen Grenzwerte erreiche. Das sei vielmehr erst der Fall, wenn alle Parzellen belegt seien bzw. einige von ihnen zum Ausgleich frei blieben.