Eickelkamp. .

Maßlos enttäuscht von den Wirtschaftsbetrieben ist das Ehepaar Marion und Reiner Leichtl. Die Eickelkämper haben am Mittwoch eine Abfuhr der Wirtschaftsbetriebe bekommen. Ihrem Antrag auf Erlass der Straßenreinigungsgebühr – wir berichteten – will das Unternehmen nicht nachkommen.

Wie berichtet, sollen das Ehepaar und andere Anlieger der Straße Im Kuhkamp jährlich 188,16 Euro berappen, weil die im Hinterland über einen sogenannten „Mistweg“ Anschluss an die Nachbarstraße haben. 28 Jahre wurde keine Gebühr erhoben, jetzt wird sie plötzlich fällig. Weil die Wirtschaftsbetriebe darauf pochen, dass die Hinterliegergebühr dort eingeführt wird.

Schriftlich haben die Wirtschaftsbetriebe das Ehepaar darauf hingewiesen, dass der Weg laut Kataster 1,50 Meter breit ist, weshalb die Gebühr rechtmäßig sei. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte ein entsprechendes Urteil gefasst. Tatsächlich, so das Ehepaar Leichtl, sei der Weg aber gar nicht so breit. Maximal 1,49 Meter haben die Eickelkämper gemessen, an etlichen Stellen sogar wesentlich weniger.

Diese Maße lassen die Wirtschaftsbetriebe aber nicht gelten: Maßgeblich seien ausschließlich die im Liegenschaftskataster registrierten Werte. Demnach sei der Weg mindestens 1,50 Meter breit.

Die Eickelkämper sind im Moment ratlos, wollen die schlechte Nachricht erst einmal sacken lassen und sich weiteren rechtlichen Rat einholen. Der Bund der Steuerzahler NRW hatte schon im Vorfeld dazu geraten, den Fall gerichtlich prüfen zu lassen, falls eine Ablehnung durch die Wirtschaftsbetriebe erfolge. Das Risiko sei gering, da keine hohen Kosten entstünden.

Die Wirtschaftsbetriebe sagen. Leichtls hätten nun drei Möglichkeiten: A) Sie akzeptieren den Bescheid, b) sie ziehen vors Verwaltungsgericht und lassen die Sache prüfen oder c) sie verzichten auf das eingetragene Wegerecht.