Hamborn. Mit dieser Neuigkeit wartete jetzt nicht etwa die Stadtverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn auf, sondern Ratsherr Karlheinz Hagenbuck (SGU).

Das neue Übergangswohnheim für Asylbewerber wird nicht auf der Brachfläche Kopernikusstraße/Ecke Im Holt­kamp in Röttgersbach entstehen. Stattdessen sollen die Asylsuchenden im Bezirk Hamborn in den seit Jahren leerstehenden Wohnhäusern Holtener Straße 332/334 in Obermarxloh untergebracht werden.

Mit dieser Neuigkeit wartete jetzt nicht etwa die Stadtverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn auf, sondern Ratsherr Karlheinz Hagenbuck (SGU). Ihm war die Information zugegangen, dass es OB Sören Link und CDU-Ratsherr Rainer Enz­weiler per Dringlichkeitsbeschluss an Stelle des Rates so entschieden haben - zwei Tage nach der Kommunalwahl vom 25. Mai.

Der Rat allerdings muss den Beschluss am 30. Juni noch genehmigen. Und wie Hagenbuck erfuhr, sollen die Hamborner Bezirksvertreter dann im September darüber informiert werden.

Das allerdings erbost den SGU-Politiker. „Ich kann ja noch verstehen, dass man mit der Information nicht vor der Wahl herausgekommen ist, um den Rechtspopulisten nicht noch mehr Wähler zuzutreiben“, sagt Hagenbuck. Nicht akzeptabel sei indessen, dass die Bezirksvertretung Hamborn in der Sache glatt übergangen wurde.

Empörung an der Helmholtzstraße

Das war im vergangenen Jahr auch schon im Fall des Übergangswohnheims Helmholtzstraße in Beeck unterblieben und hatte zur Empörung in der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck geführt. Die dortigen Bezirksvertreter waren in dem Glauben gewesen, dass die heruntergekommene Immobilie endlich abgerissen würde.

Im Fall Holtener Straße liegen die Dinge aber anders. Erst im Januar hatten die Hamborner Bezirksvertreter auf Antrag der FDP hin die städtische Wohnungsgesellschaft Gebag als Ei­gentümer aufgefordert, die verfallende Immobilie entweder wieder bewohnbar zu machen oder abzureißen.

Das ist jetzt nach Einschätzung der Stadt auch wirtschaftlicher als der Neubau einer Asylbewerber-Unterkunft in Röttgersbach. Mit monatlich 100 neuen Zuweisungen an Asylsuchenden seien die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten bereits wieder erschöpft, heißt es, obwohl an der Helmholtzstraße und im Duisburger Süden neue Quartiere geschaffen wurden.

Mit der vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen stoße aber auch der Duisburger Wohnungsmarkt an seine Grenzen. Die vom Rat im Dezember 2013 beschlossenen Neubauten in jedem der sieben Duisburger Stadtbezirke aber seien erst 2015 alle fertig.

Die Dringlichkeit der Entscheidung für den anderen Standort der Asylbewerberunterkunft im Stadtbezirk Hamborn – die ja jetzt von Röttgersbach nach Obermarxloh“wandert“ – wird von der Politik mit der Neuwahl des Rates begründet. Dieser, so heißt es mit Blick auf den 27. Mai, wäre ja erst am 16. Juni zusammengetreten. Bis dahin wären wieder über zwei Wochen verloren gegangen.

Die Rechtsprechung verlangt indessen, dass dargelegt wird, warum selbst der Haupt- und Finanzausschuss als „kleiner Rat“ nicht einberufen werden konnte, um eine Eilentscheidung zu treffen. Bis zum Zusammentreten des neuen Rates amtiert noch der alte Rat, ebenso dessen Haupt- und Finanzausschuss.

Und der hat eigens ein Eilentscheidungsrecht, um in solchen Fällen nicht extra den Rat einberufen zu müssen. Der jetzt gewählte Weg, den OB und ein weiteres Ratsmitglied alleine entscheiden zu lassen, ist eigentlich für Katastrophenfälle gedacht, wenn sofort gehandelt werden muss.