Fahrn. . Im Hinterland der Fahrner Straße wurden Bäumgefällt. Dies will Dr. Johannes Meßer, Vorsitzender des Beirats der Unteren Landschaftsbehörde, aber nicht einfach auf sich beruhen lassen. Er sieht Verstöße, unter anderem gegen die gültige Baumschutzsatzung.

Ende Februar kündigten die Wirtschaftsbetriebe der Stadt an, dass im Hinterland der Fahrner Straße, parallel zum Neubauvorhaben, in dessen Rahmen dort neue Eigenheime entstehen sollen (wir berichteten mehrfach), Bäume gefällt werden sollen.

Um die Rechtmäßigkeit der Rodungs-Aktion zu prüfen, begab sich Dr. Johannes Meßer, Mitglied der Duisburger Sektion des BUND für Umwelt- und Naturschutz – außerdem ist er Vorsitzender des Beirats der Unteren Landschaftsbehörde – an der Ort des Geschehens.

Nachdem er die Planungen der Stadt mit dem aktuellen Bebauungsplan abgeglichen hatte, kam Meßer zu dem Ergebnis, dass die geplante Fällung nicht in vollem Umfang erfolgen dürfe, die Stadt verstoße gegen die Baumschutzsatzung und vermutlich auch gegen Vorgaben des Bebauungsplans.

Gerodet wurde dennoch, was Meßer aber nicht auf sich beruhen lassen will. In einem Schreiben an die Stadt Duisburg weist er darauf hin, dass „die Freistellung der Trasse von Gehölzen im Bebauungsplan festgeschrieben ist, es gilt aber auch die Baumschutzsatzung.“ Auch dies sei im Bebauungsplan ausdrücklich benannt. Meßer ist sich sicher: „Bei den Fällarbeiten wurden etwa zehn Bäume gefällt, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Ich bitte um Auskunft, in welcher Form und wo der Ersatz für diese Fällungen vorgenommen wird.“

Der Naturschützer stellte noch andere Ungereimtheiten fest: „Ein Teil der unter Baumschutz stehenden gerodeten Bäume befand sich außerhalb des Bebauungsplangebietes, ebenso zahlreiche Strauchbestände, so dass die Rechtsgrundlage aus meiner Sicht fraglich ist.“

Grundsätzlich, so Meßer, seien Sinn und vor allem der Zeitpunkt der Maßnahme in Frage zu stellen: „Die Begründung für die Rodungsarbeiten ist für mich ohnehin fragwürdig, da hier Bäume gerodet wurden, die über 50 Jahre auf der Kanaltrasse standen. Warum sollten diese nun den Kanalbestand gefährden, ebenso eine Vielzahl von kleineren Büschen?“

Es geht dem Umwelt-Fachmann aber nicht nur um die Bäume, sondern auch um andere Gewächse, die im Zuge der Maßnahme gerodet wurden: „Ein für mich ebenfalls gravierender Punkt ist die Teilrodung von Gebüschen außerhalb der Kanaltrasse, die im Bebauungsplan als Wald festgesetzt wurde“, merkt Meßer an, „diese Rodungen, bei denen es sich wohl um Zufahrtsschneisen handelt, obwohl eine Zufahrt vom Grünzug des ehemaligen Holtener Mühlenbaches ohne Probleme vorhanden war, ist aus meiner Sicht illegal und muss geahndet werden.“

Meßer hofft, von der Stadt befriedigende Antworten zu bekommen. Und er will wissen, wann und wo Ersatzpflanzungen für das verlorene Grün stattfinden sollen.