Meiderich.
Drei von vier angeklagten Jugendlichen aus Meiderich mussten sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Stadtmitte wegen vorsätzlicher Brandstiftung im so genannten Taubenhaus an der Von-der-Mark-Straße am 8. April 2013 verantworten. Aus Mangel an Beweisen wurde die Tat aber nicht weiter verfolgt.
Stattdessen verhängte das Gericht wegen mehrerer anderer Delikte, die die Clique in wechselnder Besetzung im Juli und August beging, Jugendstrafen. Ein 16-jähriger Meidericher und sein 15-jähriger Kumpel erhielten wegen Diebstahls Bewährungsstrafen. Sollten sie erneut straffällig werden, werden sie in Haft umgewandelt.
Einem 17-jährigen Kumpan wurden zwei Wochen Dauerarrest und 80 Sozialstunden aufgebrummt. Er wurde der Vortäuschung einer Straftat, der Beihilfe zum Raub, des Raubs und versuchter räuberischer Erpressung für schuldig befunden. Weil daran teilweise auch ein anderer 16-jähriger beteiligt war, erhielt er Wochenend-Freizeitarrest.
Konkret ging es in seinem Fall unter anderem um einen Einbruch in einen Getränkeladen mit Diebstahl von sieben Getränkekästen. Es ging darum, ein Handy als gestohlen ausgegeben, tatsächlich aber weiterverkauft zu haben und in zwei Fällen um die so genannte „Handy-Abzocke“. Die Teilnahme an der Brandstiftung ließ sich dagegen nach Auskunft des Gerichts nicht nachweisen, da die Angeklagten sie abstritten bzw. sich gegenseitig belasteten. Während die Clique die Verurteilung annahm, behält sich die Staatsanwaltschaft laut Amtsgericht noch gegen zwei der Täter Rechtsmittel vor.