Fahrn. . An der Fahrner Straße entstehen neue Eigenheime (wir berichteten), die ersten Arbeiten sind angelaufen. Zeitgleich kündigten die Wirtschaftsbetriebe an, dass im Hinterland der Neubaumaßnahme, zwischen Baugrundstück und der Lärmschutzwand, ein Grünstreifen gerodet werden soll.
An der Fahrner Straße entstehen neue Eigenheime (wir berichteten). Etwa 100 Meter vor der Kreuzung mit dem Eickelkamp und der Kurfürstenstraße sind nun die ersten Arbeiten angelaufen.
Zeitgleich kündigten die Wirtschaftsbetriebe an, dass im Hinterland der Neubaumaßnahme, zwischen Baugrundstück und der Lärmschutzwand, ein Grünstreifen gerodet werden soll.
Dutzende Bäume werden fallen
Neben der Lärmschutzwand verlaufen dort parallel zur Fahrner Straße zwei separate Grünstreifen. Der eine entlang des beliebten Spazierweges. Durch einen etwa drei Meter breiten Schotterstreifen davon getrennt, verläuft ein weiterer Grünstreifen, der unmittelbar an den Gärten der Anwohner im Kreuzungsbereich Fahrner Straße/Im Eickelkamp grenzt.
Der soll nun fast komplett weichen, denn auf einer Länge von geschätzten 120 Metern soll dort auf einer Breite von vier Metern gerodet werden.
Eine Wasserleitung verläuft dort, die – wie die Stadt schreibt – durch Baumwurzeln bedroht sein soll. Die Meldung über die geplante Maßnahme, die in dieser Zeitung zu lesen war, nahm Dr. Johannes Meßer zum Anlass, sich vor Ort ein Bild zu machen, was und wo genau der Kahlschlag stattfinden soll.
Meßer, seines Zeichens Mitglied der Duisburger Kreisgruppe des BUND für Umwelt und Naturschutz und Vorsitzender des Beirates der unteren Landschaftbehörde, wohnt in der Nachbarschaft.
Beim Gang durchs Unterholz im dicht bewachsenen Hinterland der Fahrner Straße wird die Dimension des Rodungsplanes klar: Dutzende Bäume, viele davon mit Stammdurchmessern jenseits der 40 Zentimeter, werden hier fallen. Meßer schaut sich einen kapitalen Baum an, der nach seiner Schätzung genau über der Leitung stehen müsste: „Fällt denen nicht sehr früh ein, das die Bäume die Leitung stören.“
Anhand des aktuellen Bebauungsplanes stellt Meßer allerdings fest, dass die Leitung darin in der Tat erfasst wurde und „Leitungsrecht“ bestehe. Sprich: Maßnahmen zu Funktionserhalt und Pflege sind grundsätzlich zulässig.
„Mir stellt sich nur die Frage“, sagt Messer, „ob vor dieser Maßnahme bereits Ersatzpflanzungen für die hier zu fällenden Bäume berücksichtigt wurden.“ Dies sei in Anbetracht der Vielzahl und Größe unabdingbar.
Das Umweltamt der Stadt Duisburg schreibt in einer Stellungnahme, bei dem Baumbestand und allen anderen Gewächsen im Bereich der Leitung handele es sich um „geduldeten Wildaufwuchs“, „Wald auf Zeit“, der nicht unter die Baumschutzsatzung falle.
Dr. Meßer sieht das anders: „Für mich geht aus dem Bebauungsplan hervor, dass die Baumschutzsatzung dort uneingeschränkt gilt.“
Noch stehen die Bäume jedenfalls . . .